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Ehrenamt
Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) hat im Jahr 2002 das im Jahr 2001 gebildete Jugend- und Seniorenbüro um den Bereich Ehrenamtsförderung erweitert. Ziel ist es, die zahlreichen in der Verbandsgemeinde ehrenamtlich tätigen Menschen bei ihrer wichtigen Tätigkeit im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu beraten und zu unterstützen.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema Ehrenamt in der Verbands-gemeindeverwaltung Zell (Mosel) ist
Frau Katja Hoffmann
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Zimmer Nr.: 13
Telefon: 06542 - 701-33
Telefax: 06542 - 701- 59
E-Mail: k.hoffmann@vg-zell.de
Wie die Verbandsgemeinde Zell die Vereine und ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützt erfahren sie hier:
"Vereine mobil" mit dem 8-Sitzer-Bus der VG Zell
Die Verbandsgemeinde stellt gemeinnützigen Organisationen auf Anfrage gegen Kostenerstattung einen 8-Sitzer-Bus für deren gemeinnützige Tätigkeit zur Verfügung. Die Nutzung ist beschränkt auf die Zeiten, in denen keine dienstliche Nutzung des Fahrzeuges erfolgt, also vornehmlich am Wochenende. Die Vergabe des Busses erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Nähere Informationen und Anmeldung bei:
Herrn Wolfgang Stark
Verbandsgemeindeverwaltung Zelll (Mosel)
Telefon 06542-701-64
Telefax 06542-701-59
E-Mail w.stark@vg-zell.de
Versicherungsschutz für Ehrenamtliche:
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat neuerdings eine Sammel-Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich und freiwillig Tätige in Rheinland-Pfalz abgeschlossen.
Alle ehrenamtlich oder freiwillig Tätigen in rechtlich unselbständigen Vereinigungen, deren Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausgeübt wird oder von Rheinland-Pfalz ausgeht, sind ab dem 1. Januar 2004 gegen ihr persönliches gesetzliches Haftpflichtrisiko subsidiär durch das Land versichert. Im Schadensfall sind zuerst Angaben über etwaig bereits bestehende Haftpflicht-Versicherungen zu machen.
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär. Er zielt insbesondere auf die unzähligen kleinen Initiativen, Gruppen und Projekte im Land, die keinem Verband oder Verein angehören, rechtlich unselbständig sind und es oftmals schwer haben, selbst geringfügige Prämienzahlungen an Versicherungen zu leisten. Für Vereine und Verbände gilt wie bisher, dass sie ihre Mitglieder selbst gegen Haftpflicht- und Unfallrisiko versichern.
Die Landesregierung hat ein Informationsblatt zu den genaueren Konditionen des Landessammelversicherungsvertrages herausgegeben, das im Internet eingesehen werden kann.
Der folgende Link führt Sie auf die vom Land Rheinland-Pfalz erstellte Web-Site, auf der auch die entsprechenden Schadensanzeigen hinterlegt sind.
Versicherungsschutz über den Bund:
Das Jugend- und Seniorenbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Zell(Mosel) weist darauf hin, dass nach der Erweiterung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Ehrenamtliche das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung eine umfangreiche Broschüre zum Unfallversicherungsschutz herausgebracht hat: „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im Ehrenamt“.
Die Broschüre informiert neben den Neuerungen, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind, auch über die gesamte Bandbreite des sozialen Unfallversicherung. Die Broschüre kann angefordert werden bei dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Referat Information, Publikation, Redaktion, Postfach 500 in 53108 Bonn, Tel. 0180-5151510 oder 0180-5151511, E-Mail: info@bmgs.bund.de, Internet: http://www.bmgs.bund.de/, Bestell - Nr. A 329.
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