Redebeitrag Bürgermeister Karl Heinz Simon
Zu TOP 03 der Verbandsgemeinderatssitzung am 24.11.2009
Gründung einer GmbH zur Entwicklung und Förderung des Tourismus in der Ferienregion Zeller Land
Am 15. April 2009 haben sich der Verbandsgemeinderat und am gleichen Tag auch der Stadtrat Zell für die Gründung einer gemeinsam von Stadt und Verbandsgemeinde getragenen Tourismusorganisation in der Rechtsform einer GmbH ausgesprochen und ein von der Verwaltung erstelltes Organisationsmodell gebilligt.
Mit diesem klaren Auftrag beider Räte hat die Verwaltung gemeinsam mit einer Verhandlungskommission von Stadt und Verbandsgemeinde die Gründung dieser GmbH im Detail vorbereitet. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Zusammenkünfte dieser Verhandlungskommission stattgefunden.
Diese Verhandlungen waren, dies möchte ich ausdrücklich hier und auch für die Öffentlichkeit betonen, getragen von beiderseitigem Vertrauen, der Bereitschaft zur Zusammenarbeit, und dem Willen, die Grundlagen für eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft in diesem wichtigen Bereich der Wirtschaftsförderung zu schaffen.
Unter Einbindung der ift Freizeit- und Tourismusberatung, des hiesigen Notars sowie eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens ist ein Gesellschaftsvertrag in der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegenden Form erarbeitet worden. Lassen Sie mich bitte kurz auf die wesentlichen Bestandteile des Gesellschafts-vertrages eingehen. Die neue Gesellschaft soll ihre Geschäftstätigkeit am 1. Januar 2010 aufnehmen und soll unter dem Namen „Zeller Land Tourismus GmbH“ firmieren. Das Stadtkapital der Gesellschaft liegt bei 25.000,00 €.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Förderung des Tourismus in der Ferienregion Zeller Land, also in Stadt und Verbandsgemeinde Zell, wobei die Stadt Zell (Mosel) örtliche Aufgaben einbringt und die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) die seit über 30 Jahren von ihr wahrgenommenen überörtlichen Aufgaben mit Ausnahme der Beteiligungen an weiteren touristischen Gesellschaften wie Moselland- und Hunsrücktouristik GmbH.
Neben den gesetzlichen Organen Gesellschafterversammlung und Geschäfts-führung wird entsprechend den Beschlüssen beider Räte fakultativ ein Aufsichtsrat verankert, welcher paritätisch von Stadt und Verbandsgemeinde besetzt wird. Den Vorsitz führt der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde, die Stellvertretung liegt beim jeweiligen Stadtbürgermeister der Stadt Zell (Mosel).
Sowohl die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat werden grundsätzlich einstimmig gefasst; damit soll ein großer Einigungsdruck erzielt werden. Letztlich, um die Gesellschaft bei einem Patt nicht handlungsunfähig zu machen, ist aber auch eine Letztentscheidungsklausel vorgesehen, welche im Einzelfall ein mögliches Patt auflösen kann. Dieses Letztentscheidungsrecht liegt in beiden Gremien bei der Verbandsgemeinde.
Einigkeit bestand in der Verhandlungskommission, dass sich die Politik in der Gesellschaft zurücknehmen wird und die Rechte der Geschäftsführung sehr stark sind. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen alleine der Geschäftsführung obliegen, der Aufsichtsrat wird sich entsprechend seiner Bezeichnung auf die Aufsichtsführung beschränken.
Wichtig sind natürlich die Beteiligungsverhältnisse beider Gesellschafter. Unter Zugrundelegung der Haushaltsdaten des Jahres 2009 und in Verbindung mit den im Frühjahr in den beiden Gremien getroffenen Festlegungen über Aufbringung von Personalkosten ist letztlich ein Beteiligungsverhältnis von 70 % bei der Verbandsgemeinde und 30 % bei der Stadt ermittelt und festgeschrieben worden. Der nicht gedeckte Aufwand der Gesellschaft wird von den beiden Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung abgedeckt werden, wobei der Gesamtbetrag der Zuschüsse in einem Jahr 500.000,00 € nicht übersteigen darf.
Eine wichtige Aufgabe der künftigen Geschäftsführung wird es auch sein, die Refinanzierungsquote der Gesellschaft zu steigern und die Defizite zu reduzieren. Mögliche Instrumente hierfür sind beispielsweise ein kostendeckendes Gästejournal oder eine Umsatzsteigerung beim Verkauf von Pauschalreisen. Im Übrigen darf ich auf den Ihnen vorliegenden Gesellschaftsvertrag verweisen.
Ich hatte eben auch darauf hingewiesen, dass wir auf eine starke Geschäftsführung in unserer künftigen Gesellschaft setzen und ich bin der Auffassung, dass wir auch eine Persönlichkeit gefunden haben, die diesem Anspruch gerecht werden wird. Aus rd. 30 Bewerbern hat die gemeinsame Verhandlungskommission von Stadt und Verbandsgemeinde nach dreitägigen Vorstellungsrunden gemeinsam und einstimmig einen Bewerber ausgesucht. Zwischenzeitlich sind die Vertragsverhandlungen mit diesem Bewerber abgeschlossen.
Diese Persönlichkeit wird zum 1. Januar 2010 die Geschäftsführung unserer neuen Gesellschaft übernehmen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich den Namen des künftigen Geschäftsführers hier heute noch nicht in der Öffentlichkeit nenne. Heute geht es um die Gründung der Gesellschaft an sich. Sobald die beiden Gremien ihre positiven Beschlüsse zum Vertragswerk gefasst haben, wird die Verhandlungskommission den neuen Geschäftsführer der Öffentlichkeit vorstellen.
Eine Eventualität – auch darauf muss ich noch hinweisen - ist leider bis heute noch nicht ausgeräumt worden. In der Beschlussvorlage haben wir Ihnen auf Seite 2 im dritten Absatz dargestellt, dass die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell in einer ersten Stellungnahme darauf hingewiesen hat, dass die Wahrnehmung touristischer Aufgaben – also auch der überörtlichen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden liegt und insofern eine Aufgabenübertragung für die überörtlichen Aufgaben auf die Verbandsgemeinde erfolgen muss.
Vor dem Hintergrund, dass die Verbandsgemeinde die heute zur Entscheidung anstehenden Aufgaben jedoch bereits seit den 70-iger Jahren wahrnimmt und einem bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung mit der Möglichkeit der Aufgabenzuordnung des überörtlichen Tourismus an die Verbandsgemeinde hat die Kommunalaufsicht zwischenzeitlich das Innenministerium um Stellungnahme gebeten, ob auf eine förmliche Übertragung nach § 67 GemO durch die 24 Ortsgemeinden hier verzichtet werden kann. Eine abschließende Antwort aus Mainz steht bislang noch aus. Vor diesem Hintergrund enthält der heutige Beschlussvorschlag auch einen Genehmigungsvorbehalt.
Abschließend möchte ich aus Sicht der Verwaltung darauf hinweisen, dass mit der hier entwickelten Lösung eine zukunftsträchtige Organisationsform für die Wahrnehmung touristischer Aufgaben in unserer Ferienregion gefunden wurde, welche auch in Verbindung mit der gefundenen personellen Lösung und dem allseits ausgesprochenen Vertrauensvorschuss uns einen wichtigen Schritt nach Vorne bringt.
Im Übrigen haben der Fremdenverkehrs- sowie der Hauptausschuss der Verbands-gemeinde die Annahme des Beschlussvorschlages empfohlen. Der Wirtschaftsplan für das erste Wirtschaftsjahr soll dem Verbandsgemeinderat gemeinsam mit den Wirtschaftsplänen von Moselland- und Hunsrücktouristik GmbH in seiner Dezembersitzung vorgelegt werden.
Ich darf den Punkt zur Aussprache stellen und frage nach Wortmeldungen.
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