Verbandsgemeinde Zell
Niederschrift VGR vom 16.12.09 PDF Drucken E-Mail

Bericht über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) am Mittwoch, dem 16.12.2009 - 16.00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung unter Vorsitz von Bürgermeister Karl Heinz Simon

Punkt 1
Einwohnerfragestunde

Der Verwaltung liegt eine schriftliche Anfrage vor. Diese betrifft die Schneeräumpflicht in der Ortsgemeinde Schauren. Die Anfrage wird unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Ortsgemeinde schriftlich beantwortet.

Darüber hinaus werden keine Fragen gestellt.

Punkt 2
Übertragung überörtlich bedeutsamer Tourismusaufgaben von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgabe "überörtliche Tourismusförderung" gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung (GemO) von den Ortsgemeinden zu übernehmen, sofern diese Aufgabenübertragung die Zustimmung der notwendigen Mehrheit der Ortsgemeinden nach § 67 Absatz 3 GemO findet.

Punkt 3
Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH für das Geschäftsjahr 2010

Der Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH sieht einen Verlustübernahmebetrag der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) (basierend auf den Übernachtungszahlen des Jahres 2008) in Höhe von 17.116,98 Euro vor.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH für das Geschäftsjahr 2010 zu.

Punkt 4
Wirtschaftsplan 2010 der Hunsrück-Touristik GmbH für das Geschäftsjahr 2010

Die Geschäftsführung der Hunsrück-Touristik GmbH hat den Entwurf für den Wirtschaftsplan 2010 vorgelegt. Diesem Entwurf hat der Aufsichtsrat der GmbH bereits in der Sitzung vom 24.11.2009 zugestimmt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2010 der Hunsrück-Touristik GmbH und den darin aufgezeigten touristischen Marketing-Aktivitäten zu.

Punkt 5
Wirtschaftsplan der Zeller Land Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2010

Der Entwurf des Erfolgsplanes weist für das Geschäftsjahr 2010 einen Jahresverlust aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit in Höhe von 399.740,00 Euro aus. Folglich beliefe sich der von der Verbandsgemeinde Zell zu tragende Verlustanteil auf 279.818,- EUR (70 v.H. des Gesamtverlustes).

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan der Zeller Land Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2010 zu. Die Empfehlung wird unter dem Vorbehalt ausgesprochen, dass zu der Gründung der Zeller Land Tourismus GmbH die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt wird.

Punkt 6
Wahl der weiteren Vertreter der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) im Aufsichtsrat der künftigen "Zeller Land Tourismus GmbH"

Zunächst beschließt der Verbandsgemeinderat, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Sodann werden zur Wahl folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen:

1. Karl Otto Gippert

2. Walter Justen

3. Matthias Müller

Die vorgeschlagenen Ratsmitglieder wurden hiernach als weitere Vertreter der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) im Aufsichtsrat der künftigen Zeller Land Tourismus GmbH gewählt.

Punkt 7
Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2008

Die Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2008 schließt wie folgt ab:

I. Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben je 6.960.562,19 EUR

II. Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben je 643.878,80 EUR

III. Gesamtabschluss (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben je 7.604.440,99 EUR

Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2008 schließt mit einem ausgeglichenen Rechnungsergebnis ab. Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss von 421.695,32 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnte. Die im Plan veranschlagte Zuführung von 171.500,00 EUR wurde dabei deutlich übertroffen.

Im Vermögenshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 188.461,78 EUR, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Ihr Bestand erhöhte sich dadurch von bisher 598.897,27 EUR auf nunmehr 787.359,05 EUR. Von der in der Haushaltssatzung gegebenen Kreditermächtigung in Höhe von 618.500 EUR musste kein Gebrauch gemacht werden.

Der Schuldenstand verringerte sich durch eine planmäßige Tilgungsleistung von 164.104,84 EUR zum 31.12.2008 auf 3.045.546,14 EUR.

Die Ergebnisverbesserungen sind teilweise auf Sondereffekte infolge der Umstellung der Rechnungslegung auf die kommunale Doppik zurückzuführen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1. das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen,

3. den entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit hierfür kein spezieller Beschluss vorliegt, noch nachträglich zuzustimmen.

An der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 7 haben Bürgermeister Simon sowie die Ratsmitglieder Alois Hansen und Jakob Bertgen nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte Erster Beigeordneter Lothar Schneider.

Punkt 8
Aufstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 2010

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

1. den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festzustellen:

a) im Erfolgsplan

die Erträge mit 3.540.000 EUR

die Aufwendungen mit 3.540.000 EUR

b) im Vermögensplan

die Einnahmen mit 3.831.000 EUR

die Ausgaben mit 3.831.000 EUR

2. in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2010

a) die Kreditaufnahmen für Investitionen für das Abwasserwerk auf 1.929.000 EUR

b) die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen für das Abwasserwerk auf 602.000 EUR

c) den Höchstbetrag der Kassenkredite für das Abwasserwerk auf 2.000.000 EUR

festzusetzen sowie

d) das Verhältnis der Erhebung des wiederkehrenden Beitrags für Schmutzwasser zu Schmutzwassergebühren wie folgt auszuweisen (§ 13 Abs. 3 Satz 2 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung):

1. Schmutzwassergebühren einschl. Sondereinleiter und Zusatzgebühren für Weinhandel:

1.833.000 EUR = 80,57 v.H.

2. Wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser: 442.000 EUR = 19,43 v.H.

und

3. der Stellenübersicht und dem Investitionsprogramm des Eigenbetriebes zuzustimmen.

Punkt 9
Bestellung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse des Abwasserwerks zum 31.12.2020, zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

1. als Abschlussprüferin für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2010, 2011 und 2012 des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH, Koblenzer Straße 201, 56073 Koblenz zu bestellen und

2. in den Verträgen über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2010, 2011 und 2012 ein Pauschalhonorar einschließlich Nebenkosten und einschließlich der Erstellung der Nachkalkulation und der Abrechnungen mit den Straßenbaulastträgern zu vereinbaren.

Punkt 10
Bildung eines Jugendparlamentes für die Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Nach § 56b GemO kann aufgrund einer Satzung in Gemeinden und Verbandsgemeinden eine Jugendvertretung eingerichtet werden. In einer solchen Satzung sind nähere Bestimmungen über die Aufgaben der Jugendvertretung, ihre Bildung, die Mitgliedschaftsvoraussetzungen, den Vorsitz oder auch sonstige Gestaltungsformen zu regeln.

Der Vorsitzende hatte bereits Ende 2008 im Ältestenrat des Verbandsgemeinderates angekündigt, nach der Kommunalwahl 2009 die Einrichtung eines Jugendparlamentes zur Vertretung der Interessen junger Menschen in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zur Diskussion zu stellen. Diese Anregung ist in diesem Jahr auch im Jugendforum (Zusammenkunft der Verbandsgemeindeverwaltung mit den Jugendclubs) sowie auch darüber hinaus bei nicht organisierten Jugendlichen diskutiert worden. Zwischenzeitlich gibt es eine rege Diskussion von Jugendlichen hierüber auch in verschiedenen Internetforen.

Das Jugendparlament soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen sowie eine jugendfreundliche Lebenssphäre zu erhalten bzw. zu schaffen. Es soll die Jugendlichen mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut machen, an die Übernahme von Verantwortung für die Gesellschaft heranzuführen, ihr Interesse an kommunalen Aufgabenstellungen fördern und Jugendlichen ein Forum dafür bieten, Kommunalpolitik aktiv mitzugestalten.

Hauptaufgabe eines Jugendparlamentes ist dabei die Beratung der gemeindlichen Organe in kinder- und jugendpolitischen Angelegenheiten. Wann immer die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden, wäre das Jugendparlament zu beteiligen; kann sich jedoch auch selbst in Diskussionsprozesse einbringen oder diese anstoßen, z.B. bei der Ausstattung von Schulen und Freizeiteinrichtungen, der Gestaltung von Schulhöfen, dem Bau oder Umbau von Straßen, Spiel- und Sportplätzen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und bei vielem mehr.

Das Jugendparlament kann dabei die Vorstellungen der Jugendlichen einbringen, helfen Ideen von Jugendlichen umzusetzen und Vorschläge aus diesem Personenkreis an die jeweils richtige Adresse bringen.

Nach intensiver Beratung hat der Ausschuss Jugend, Senioren und Ehrenamt in seiner Sitzung am 03.11.2009 einstimmig die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen, auch in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) ein Jugendparlament zu errichten.

Damit ein solches Jugendparlament auch von den Jugendlichen selbst getragen wird und nicht den Eindruck erweckt, von "oben, d.h. von den Erwachsenen" verordnet zu sein, sollen die genauen Modalitäten für diese Einrichtung von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den an dieser Thematik interessierten Jugendlichen erarbeitet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, hierzu einen Aufruf zur Teilnahme an den Vorarbeiten zu veröffentlichen, also eine Art "Vorab" - Jugendparlament zu bilden.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, für die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) ein Jugendparlament im Sinne einer Jugendvertretung nach § 56b GemO zu errichten. Er beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit interessierten Jugendlichen die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für ein Jugendparlament zu erarbeiten und nach vorhergehender Beratung im Ausschuss für Jugend, Senioren und Ehrenamt dem Verbandsgemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Punkt 11
Nachwahl zu Ausschüssen des Verbandsgemeinderates;
Ausschuss für Jugend, Senioren und Ehrenamt

Herr Dr. Roman Schweig, Schauren, hat mit Schreiben vom 01.12.2009, am gleichen Tage hier eingegangen, sein Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Mit dem Ausscheiden aus dem Verbandsgemeinderat scheidet Herr Dr. Schweig auch als Mitglied des Ausschusses für Jugend, Senioren und Ehrenamt aus.

Zunächst beschließt der Verbandsgemeinderat, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. Sodann wird auf Vorschlag der FDP-Fraktion Herr Jürgen Hoffmann als Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Senioren und Ehrenamt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gewählt.


 
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