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IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungsein |
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IV. Nachtrag
zur Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseiti-gungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsge-meinde Zell (Mosel) vom 22.09.2008
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2008 aufgrund des § 24 der Ge-meindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fol-gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
§ 1 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Beitragssätze für die Erhebung der einmaligen Beiträge für die Erneuerung der Flä-chenkanalisation – Straßenleitungen und Anschlussleitungen - werden für die Zeit vom 01.10.2006 bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsge-meinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2009 abweichend von Satz 1 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgelegt.“
Artikel 2
Dieser Nachtrag tritt am 01.10.2006 in Kraft.
56856 Zell (Mosel), 22. September 2008
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Karl Heinz Simon
Bürgermeister
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