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Außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Grundschulen
Seit Beginn des Schuljahres 1990/1991 besteht die
Möglichkeit Betreuungsangebote an Grundschulen einzurichten. Die „betreuende
Grundschule" ermöglicht Kinder vor und nach
dem Unterricht an einer ergänzenden Betreuung teilnehmen zu lassen.
Es
handelt sich dabei nicht um eine Fortsetzung des
Schulunterrichts, sondern stellt vielmehr ein Angebot dar, in dessen
Rahmen die
Kinder in der unterrichtsfreien Zeit neben Basteln, Lesen oder Fertigen
von
Hausaufgaben auch kreative Spiele machen können.
Zur
Finanzierung des Betreuungsangebotes gewährt die
Landesregierung einen pauschalierten Zuschuss je nach der wöchentlichen
Dauer
der Betreuung zwischen
1.534
Euro und 2.046 Euro pro Gruppe und Jahr. Die verbleibenden
Restkosten werden zwischen den Eltern und dem Träger aufgeteilt, wobei
für die
Inanspruchnahme der Betreuungsmaßnahme ein Monatsbeitrag von 7,50 Euro
für das
1. Kind bzw. von 5,00 Euro für das 2. und jedes weitere Kind zu
entrichten ist.
Pauschaliert unter Abzug der Ferienwochen ergibt dies pro Schuljahr
75,00 Euro
für das 1.Kind bzw. 50,00 Euro für das 2. und jedes weitere Kind. An der
Grundschule Alf ist seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 ein
verlängertes
Betreuungsangebot von 12:00 bis 14:00 Uhr eingerichtet. Der
Monatsbeitrag für
die Erst- und Zweitklässler beträgt hier dann 15,00 € für das 1. Kind
bzw.
10,00 € für das 2. und jedes weitere Kind. Für die Dritt- und
Viertklässler,
die lediglich die üblichen Betreuungszeiten von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
in
Anspruch nehmen, beträgt er monatlich
7,50 € bzw. 5,00 €.
Bereits
seit Beginn der Einführung von Betreuungsangeboten
an Grundschulen hat die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) die Trägerschaft
für
diese Maßnahmen an den Grundschulen im
Bereich der Verbandsgemeinde übernommen. Zurzeit besteht sowohl an der
Grundschule in Bullay als auch an der Grundschule in Alf die
Möglichkeit, die
Kinder an einer außerunterrichtlichen Betreuung teilnehmen zu lassen.
Voraussetzung
zur Einrichtung bzw. Weiterführung des
Betreuungsangebotes ist jedoch, dass eine Mindestgruppengröße von acht
Kindern erreicht wird.
Sofern
Interesse an der Einrichtung des
Betreuungsangebotes an der jeweiligen Schule für das
Schuljahr 2010/2011 besteht, bitten wir die Eltern,
ihre Kinder bis spätestens 30.
April 2010 an der für sie zuständigen Grundschule anzumelden.
Entsprechende
Anmeldevordrucke werden dort vorgehalten.
Für
Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung
Zell (Mosel) unter der Telefon-Nr. 06542/701-23, selbstverständlich aber
auch
der jeweilige Schulleiter oder die Schulleiterin, jederzeit zur
Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung
56856 Zell (Mosel), den 24.03.2010
Karl
Heinz Simon
Bürgermeister
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