Verbandsgemeinde Zell
Außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Grundschulen PDF Drucken E-Mail

Außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Grundschulen

Seit Beginn des Schuljahres 1990/1991 besteht die Möglichkeit Betreuungsangebote an Grundschulen einzurichten. Die „betreuende Grundschule" ermöglicht Kinder vor und nach  dem Unterricht an einer ergänzenden Betreuung teilnehmen zu lassen.

Es handelt sich dabei nicht um eine Fortsetzung des Schulunterrichts, sondern stellt vielmehr ein Angebot dar, in dessen Rahmen die Kinder in der unterrichtsfreien Zeit neben Basteln, Lesen oder Fertigen von Hausaufgaben auch kreative Spiele machen können.

Zur Finanzierung des Betreuungsangebotes gewährt die Landesregierung einen pauschalierten Zuschuss je nach der wöchentlichen Dauer der Betreuung zwischen

1.534 Euro und 2.046 Euro pro Gruppe und Jahr. Die verbleibenden Restkosten werden zwischen den Eltern und dem Träger aufgeteilt, wobei für die Inanspruchnahme der Betreuungsmaßnahme ein Monatsbeitrag von 7,50 Euro für das 1. Kind bzw. von 5,00 Euro für das 2. und jedes weitere Kind zu entrichten ist. Pauschaliert unter Abzug der Ferienwochen ergibt dies pro Schuljahr 75,00 Euro für das 1.Kind bzw. 50,00 Euro für das 2. und jedes weitere Kind. An der Grundschule Alf ist seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 ein verlängertes Betreuungsangebot von 12:00 bis 14:00 Uhr eingerichtet. Der Monatsbeitrag für die Erst- und Zweitklässler beträgt hier dann 15,00 € für das 1. Kind bzw. 10,00 € für das 2. und jedes weitere Kind. Für die Dritt- und Viertklässler, die lediglich die üblichen Betreuungszeiten von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Anspruch nehmen,  beträgt er monatlich 7,50 € bzw. 5,00 €.

Bereits seit Beginn der Einführung von Betreuungsangeboten an Grundschulen hat die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) die Trägerschaft für diese Maßnahmen  an den Grundschulen im Bereich der Verbandsgemeinde übernommen. Zurzeit besteht sowohl an der Grundschule in Bullay als auch an der Grundschule in Alf die Möglichkeit, die Kinder an einer außerunterrichtlichen Betreuung teilnehmen zu lassen.

Voraussetzung zur Einrichtung bzw. Weiterführung des Betreuungsangebotes ist jedoch, dass eine Mindestgruppengröße von acht Kindern erreicht wird.

Sofern Interesse an der Einrichtung des Betreuungsangebotes an der jeweiligen Schule für das Schuljahr 2010/2011 besteht, bitten wir die Eltern, ihre Kinder bis spätestens 30. April 2010 an der für sie zuständigen Grundschule anzumelden.

Entsprechende Anmeldevordrucke werden dort vorgehalten.

Für Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) unter der Telefon-Nr. 06542/701-23, selbstverständlich aber auch der jeweilige Schulleiter oder die Schulleiterin, jederzeit zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung
56856 Zell (Mosel), den 24.03.2010

Karl Heinz Simon
Bürgermeister

 

 
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