Verbandsgemeinde Zell
Verbandsgemeinderat - Übertragung Aufgabe Tourismus auf die Verbandsgemeinde PDF Drucken E-Mail
Redebeitrag Bürgermeister Karl Heinz Simon 
Sitzung Verbandsgemeinderat am 16.12.2009
zu TOP 02 – Übertragung überörtlich bedeutsamer Tourismusaufgaben von den Ortsgemeinden auf die VG Zell

Das, worüber wir heute diskutieren und entscheiden wollen, hätte eigentlich vor rd. 35 Jahren, als die Verbandsgemeinde angefangen hat, sich touristisch zu engagieren, bereits gemacht werden können, gemacht werden sollen, getan werden müssen.

Solange ich mich zurückerinnern kann - und ich bin seit jetzt 35 Jahren bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell tätig – nehmen wir in diesem Hause touristische Aufgaben mit überörtlicher Bedeutung wahr. Ob es die ersten gemeinsamen Prospekte für die Mosel- und Hunsrückgemeinden waren, Wanderkarten und Ortspläne, die Durchführung von Weinproben und Wanderungen, der Herausgabe von Schallplatten mit Liedern unserer Chöre oder auch die Teilnahme an touristischen Messen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde anfangs Verwaltungspersonal mitbeschäftigt, ich erinnere mich noch daran, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe mit erledigt hat, später dann aber auch eigenes Personal bereitgehalten wurde. Im Jahr 1989 wurde dann eine Bürogemeinschaft mit der Stadt Zell gegründet – die Geburtsstunde der Touristinformation Zeller Land. Die Gründe, warum wir von dieser bisherigen Bürogemeinschaft abgehen und eine GmbH gründen, sind in der Vergangenheit hinlänglich erörtert worden.

Dass die touristischen Aufgaben jedoch nicht Aufgaben der Verbandsgemeinde sondern der Ortsgemeinden sind, ist kein Geheimnis, welches in den letzten Tagen aufgedeckt worden ist. Die Presseberichterstattung der letzten Woche und die dadurch zusätzlich entstandenen Irritationen, auch bei der Kommunalaufsichtsbehörde, geben mir Veranlassung, die Diskussionen und Informationen der letzten Jahre nochmals in Erinnerung zu rufen.

Am 09. Oktober 2006 hat die Verwaltung die Herren Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten in einer Sitzung des Ältestenrates über die aus ihrer Sicht notwendige Neustrukturierung der Tourist-Information informiert und dabei auch darauf hingewiesen, dass eine formelle Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde bis dato nicht stattgefunden hat. Es bestand damals Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen, dass ein solches Verfahren jedoch nicht eingeleitet werden soll.

In der Sitzung des Ältestenrates am 18.07.2007, also fast ein Jahr später, hat die Verwaltung dann eine schriftliche Situationsanalyse zur Touristinformation vorgelegt und zu Eingang dieser Analyse ebenfalls auf die fehlende Aufgabenübertragung hingewiesen. Diese Situationsanalyse – mit dem entsprechenden Hinweis - ging in der Woche darauf auch an die Stadt Zell und sie lag als schriftliche Beschlussvorlage im Oktober 2007 sowohl dem Hauptausschuss der Verbandsgemeinde sowie dem Stadtrat in Zell vor. Im Jahr 2008 begann dann der Beratungsprozess mit der ift, welcher letztlich in dem Vorschlag zur Gründung einer GmbH gemündet ist.

Anfang Januar  2009 hat das OVG Rheinland-Pfalz das sog. „Kyllburg-Urteil“ veröffentlicht zur Wahrnehmung touristischer Aufgaben durch Verbandsgemeinden. Auch die Kommunalaufsicht hat uns über die Rechtsprechung sofort informiert und um Sachstandsbericht gebeten. Der Kommunalaufsicht wurde hierauf mitgeteilt, dass förmliche Beschlüsse zur Übertragung der Aufgaben von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde hier nicht vorliegen.

Aufgrund der erwähnten Rechtsprechung hat die Verwaltung am gleichen Tage die Herren Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten schriftlich über diese neue Rechtsprechung informiert und vorgeschlagen, in der darauf folgenden Sitzung über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Diese Sitzung des Ältestenrates fand am 21.01.2009 statt. Dabei legte der Ältestenrat in Weiterverfolgung der langjährigen Praxis fest, dass weiterhin kein formelles Aufgabenübertragungsverfahren durchgeführt werden soll.

Im weiteren Verlauf – sie wissen es - haben Verbandsgemeinderat und Stadtrat in ihren Sitzungen am 15. April 2009 den Beschluss zur Gründung der GmbH gefasst. Nach diesem Beschluss hat die Kommunalaufsicht der Verwaltung mitgeteilt, dass die Aufgabenübertragung erforderlich ist. Diese Rechtsposition wurde der gemeinsamen Verhandlungskommission von Stadt und Verbandsgemeinde am 20. Mai 2009 mündlich vorgetragen. Im Sitzungsprotokoll dieser Sitzung ist festgehalten, dass dieses Gremium festgelegt hat, zu diesem Zeitpunkt kein  entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Warum nicht? Ich denke, man muss darauf hinweisen, dass 1. nach dem sog. „Kyllburg-Urteil“ die Landesregierung angekündigt hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Ziel der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für überörtlich bedeutsame touristische Aufgaben an die Verbandsgemeinden und 2.man auch das langjährige touristische Engagement der Verbandsgemeinde nicht in Frage stellen wollte.

Anfang September hat die Verwaltung die Kommunalaufsicht über die bis dahin erzielten Zwischenergebnisse zur Gründung der GmbH unterrichtet und um Rückäußerung gebeten, ob Bedenken gegen die Gründung der Gesellschaft bestehen. Daraufhin hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 16.09.2009 erneut auf die Aufgabenübertragung hingewiesen.

Mit-E-Mail des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 17.09 2009 sind wir dann darüber unterrichtet worden, dass die Landesregierung die Entwürfe für das 1. und 2. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Weg gebracht hat. Am 21.09.2009 ist uns dieser Gesetzentwurf – ebenfalls per E-Mail – zugegangen. Er beinhaltet auch die Änderung der GemO zur Zuordnung der touristischen Aufgaben, wie dies in ihrer Vorlage dargestellt ist.

Darauf haben wir am 23.09.2009 und am 07.10.2009 erneut mit der Kommunalaufsicht über diese Frage gesprochen. Zwischenzeitlich hatten sich die Fraktionen des Landtages darauf verständigt, dass das Landesgesetz noch einer professoralen Begutachtung unterzogen werden soll und von daher weitere Zeit benötigen wird. Es wurde vereinbart, dass die Kommunalaufsicht das Innenministerium um Stellungnahme bittet, ob vor dem Hintergrund der hier über drei Jahrzehnte langen Praxis und im Vorgriff auf die gesetzliche Neuregelung auch die künftige Aufgabenwahrnehmung durch die Verbandsgemeinde Zell ohne ausdrückliche Übertragung durch Beschluss der 24 Ortsgemeinden möglich ist. Auch darüber ist die Verhandlungskommission und mit den jeweiligen Beschlussvorlagen auch Verbandsgemeinderat und Stadtrat unterrichtet worden.

Am 19.11.2009 ging bei der Kommunalaufsicht das Antwort-Schreiben des Innenministeriums ein, worin ausgeführt wird, dass eine Vorgriffsregelung auf die noch nicht erfolgte Gesetzesänderung nicht möglich ist. Über dieses Schreiben wurde ich am 30.11.2009 mündlich informiert. Aufgrund dessen fand kurzfristig am 03.12.2009 eine Besprechung in der Kreisverwaltung in Cochem statt, in der vor dem Hintergrund der Aussage des Innenministeriums die weitere Vorgehensweise erörtert wurde.

Wie dies im Einzelnen erfolgen soll, ist ihnen durch die Beschlussvorlage bekannt. Ich möchte diese nicht noch detailliert mündlich vortragen. Ich persönlich halte - und da stimme ich mit der Kommunalaufsicht überein -  die öffentliche Darstellung und die darin vorgenommene Zuweisung von Verantwortlichkeiten für bedauerlich und dem seit jetzt drei Jahren gemeinsam formulierten und, ich betone dies,  auch von der Kreisverwaltung Cochem-Zell mitgetragenen Ziel, sehr abträglich.

Ich möchte ganz ausdrücklich klarstellen, dass es in dieser Angelegenheit jederzeit einen engen Kontakt der Verwaltung mit der Kommunalaufsicht gegeben hat, gleichzeitig aber auch einen sehr engen und ständigen Abstimmungsprozess mit den Herren Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten, in welchem immer wieder über alle Fraktionen hinweg, klar gesagt worden ist, dass diese jetzt eigentlich 35 Jahre alte Thematik  nicht  neu aufgerollt werden soll.

Nun ist das Kind ja nicht in den Brunnen gefallen und nach dem Ergebnis der jüngsten Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung bin ich optimistisch, dass das was hier 35 Jahren gängige und von niemand angezweifelte Praxis ist, und was ja auch allseits anerkannte sinnvolle und gute Praxis ist, auch in der Zukunft fortgesetzt werden kann.

Wir sind mit der neuen touristischen Ausrichtung auf einem guten Weg, man spürt eine positive Aufbruchstimmung und wir sollten jetzt die notwendigen formellen Voraussetzungen hierfür schaffen. Eine der Voraussetzungen wäre heute der Beschluss des Verbandsgemeinderates, dem natürlich die 24 Beschlüsse der Räte unserer Ortsgemeinden folgen müssen.

Vielleicht wird das ganze in ein / zwei Jahren obsolet, wenn der heutige Gesetzesentwurf dann gesetzliche Regelung sein wird. Ob dies so kommen wird, steht natürlich im Moment noch in den Sternen. Deshalb gehen wir ja diesen Weg.

Wir werden jedoch das weitere Gesetzgebungsverfahren, das ja eingebettet ist in die gesamte Kommunal- und Verwaltungsreform, natürlich weiterhin beobachten.

Zum weiteren Verfahren ist nach dem entsprechenden Presseartikel mit der Kommunalaufsicht zwischenzeitlich abgestimmt worden, dass entgegen der ursprünglich abgestimmten Vorgehensweise nicht am 13. Januar 2010 alle Beschlüsse in einer gemeinsamen Sitzung gefasst werden, sondern an dem Tag um 18.00 Uhr lediglich eine gemeinsame Informations- und Diskussionsveranstaltung aller Räte in Blankenrath stattfinden soll.

Wir möchten dann, das wäre mein Vorschlag an die Kollegen Ortsbürgermeister, alle Räte für den gleichen Abend 20.00 Uhr oder 20.30 Uhr in ihren jeweiligen Gemeinden zu einer Gemeinderatsitzung einladen, in welcher ausschließlich dieser Punkt beraten und entschieden wird. So könnte, das Einverständnis der Kollegen Ortsbürgermeister voraussetzend, an diesem Abend das Thema der Aufgabenübertragung abschließend und positiv geregelt werden. Wir halten dies für die sinnvollste Vorgehensweise, die auch von der Kreisverwaltung Cochem-Zell so mitgetragen wird.

Im Hinblick auf die Schuldzuweisungen, die es im Zusammenhang mit der fehlenden Aufgabenübertragung in den letzten Tagen sowohl in Richtung Kommunalaufsichtsbehörde als auch meine Person gegeben hat, hielt ich die genaue Darstellung der zeitlichen Entwicklung und der oftmaligen Hinweise auf die fehlende Aufgabenübertragung sowohl von Kommunalaufsicht und auch von Seiten der Verwaltung, aber auch der immer wieder einvernehmlich zwischen Verwaltung und Fraktionen abgestimmten Vorgehensweise für wichtig. Wir sind uns da ja auch heute noch einig.

Die Kreisverwaltung hat im Übrigen, auch darauf möchte ich hinweisen, mit Schreiben vom 11.12.2009  auch ausdrücklich darum gebeten, ihren Part und die Abläufe hier im Rat dezidiert darzustellen.

Gemeinsam haben wir in den letzten Jahren mehrfach entschieden, die seit Jahrzehnten fehlende Aufgabenübertragung  nicht nachzuholen, gemeinsam haben wir entschieden, die GmbH zu gründen und gemeinsam sollten wir nunmehr uns auf den Weg machen, die jetzt wirklich unverzichtbar gewordenen Ratsbeschlüsse zu erwirken.

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie nachher dem Beschlussvorschlag zustimmen und sich darüber hinaus in ihren Gemeindegremien, in welchem Sie ebenfalls tätig sind, für die Aufgabenübertragung einsetzen könnten. Abschließend darf ich auf die Vorlage verweisen und um Wortmeldungen bitten.

 
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