Verbandsgemeinde Zell
Planfeststellungsverfahren für den 3-spurigen Ausbau der B 421 - Zeller Berg PDF Drucken E-Mail
Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den 3-spurigen Ausbau der B 421 - Zeller Berg von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+070, 1. Bauabschnitt, Landkreis Cochem-Zell


Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 05. Juli 2011 - Az.: 02.2-1760-PF/33 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 22.08.2011 bis 05.09.2011 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell, Corray 1 in 56856 Zell, Zimmer Nr. 7 (Nebengebäude) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.


Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Ravenéstraße 50 in 56812 Cochem (Straßenbaubehörde) eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).


Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 08.08.2011


Karl Heinz Simon

Bürgermeister
 
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