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Planfeststellungsverfahren für den 3-spurigen Ausbau der B 421 - Zeller Berg |
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Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den 3-spurigen Ausbau der B 421 - Zeller Berg von Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+070, 1. Bauabschnitt, Landkreis Cochem-Zell
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 05. Juli 2011 - Az.: 02.2-1760-PF/33 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 22.08.2011 bis 05.09.2011 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell, Corray 1 in 56856 Zell, Zimmer Nr. 7 (Nebengebäude) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der
Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim
Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Ravenéstraße 50 in 56812 Cochem
(Straßenbaubehörde) eingesehen werden.
Der
Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren
Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der
Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als
zugestellt. (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 08.08.2011
Karl Heinz Simon
Bürgermeister
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