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Vorstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Verbandsgemeinde |
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Redebeitrag Bürgermeister Karl Heinz Simon
Zu TOP 03 der Verbandsgemeinderatssitzung am 06.01.2005
Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept der Verbandsgemeinde Zell
Nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz sind die Träger der Abwasserbeseitigung verpflichtet, der oberen Wasserbehörde ein Abwasserbeseitigungskonzept als Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung in ihrem Entsorgungsgebiet über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vorzulegen.
Das erste Abwasserbeseitigungskonzept für die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) wurde für die Zeit von 1993 bis 1997 aufgestellt und 1993 hier im Rat beschlossen. Die erste Fortschreibung für den Zeitraum von 1998 bis 2002 erfolgte mit Beschluss des Verbandsgemeinderates am 27.05.1998.
Heute befassen wir uns nun mit der 2. Fortschreibung. Die Kommunal – Abwasser –Verordnung schreibt vor, dass gemeindliche Gebiete bis zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation auszustatten und vorhandene Einleitungen, die nicht den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen, bis zum 31.12.2005 anzupassen sind.
Die Ihnen jetzt vorgelegte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sieht daher vor, dass in den Jahren 2003 bis 2005 vorrangig die Maßnahmen zur Erst- und Grundausstattung mit Abwasseranlagen in den Hunsrückgemeinden fortgesetzt werden.
Die Jahre 2003 und 2004 waren maßgeblich geprägt vom Bau neuer Abwasseranlagen in Forst und Sosberg sowie dem Anschluss der Gemeinde Hesweiler an die Kläranlage in Blankenrath.
Abweichend von der 1. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes soll – und dies auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 134. 09. 2001 - für die Gemeinden Altlay und Peterswald-Löffelscheid mit dem Bau einer Gruppenkläranlage in Altlay die wirtschaftlichste und auch die technisch beste Lösung realisiert werden.
In der Ihnen vorliegenden Übersicht I sind die vorhandenen Kanalisationen und Kläranlagen sowie die daran angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 31.12.2002 zusammen gestellt. Die Übersicht II enthält eine Aufstellung der noch erforderlichen und in dem Zeitraum von 2003 bis 2008 vorgesehenen Maßnahmen.
Der Werkausschuss hat den Entwurf in seiner Sitzung am 15. 12. 2004 beraten und empfiehlt die Annahme.
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