Verbandsgemeinde Zell
Vorschlag zur Beschaffung einer Feuerwehr-Drehleiter im Verbandsgemeinderat PDF Drucken E-Mail

Redebeitrag Bürgermeister Karl Heinz Simon
Zu TOP 02 der Verbandsgemeinderatssitzung am 06.01.2005
Anschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Zell

Die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der technischen Hilfe
in allen Gefahrensituationen für Leben, Gesundheit sowie Hab und Gut unserer
Bevölkerung gehört seit 1975 mit zu den prägenden Pflichtaufgaben der
Verbandsgemeinde.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich unsere Verbandsgemeinde der 25
Freiwilligen Feuerwehren, in denen sich über 800 Menschen freiwillig für diese gute
und wichtige Sache engagieren.
Ihnen, die jedes Jahr Tausende von Stunden ehrenamtlich für die Sicherheit ihrer
Mitmenschen aufbringen, sei zu Beginn dieses Jahres von dieser Stelle einmal ein
herzliches Wort des Dankes gesagt.
Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe, dieses ehrenamtliche Engagement so zu
unterstützen, dass neben der notwendigen Ausbildung die freiwilligen Helfer ohne
vermeidbare Gefahr für sich selbst in den Einsatz gehen können und auch das an
Handwerkszeug zur Verfügung haben, was zur effektiven Hilfeleistung notwendig ist.
Was dazu gehört, richtet sich nach bestimmten Standards und hier nach der
Feuerwehr-Verordnung. Was dann in einem bestimmten Ausrückebereich – dies sind
in der Regel die Gemeinden - vorzuhalten ist, richtet sich nach sog. Risikoklassen.
Die Stadt Zell wurde in die – mittlere - Risikoklasse B 3 eingestuft.
Diese Risikoklasse liegt dann vor, wenn nach der Gesamtstruktur im
Ausrückebereich Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen, Heime, Warenhäuser,
gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1.500 m² Geschossfläche vorhanden
sind sowie normaler Durchgangsverkehr gegeben ist. Darin enthalten sind bereits
aus der Risikoklasse B 2 z. B. Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten,
Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, Werkstätten über 300 m² Geschossfläche oder
Lagerplätze über 1.500 m² etc.

Diese Voraussetzungen sind – da werden Sie mir zustimmen - in der Stadt Zell
gegeben.
Daneben hat die Feuerwehr Zell über den eigenen Ausrückebereich hinaus auch die
Funktion einer Stützpunktwehr und wird somit regelmäßig in anderen
Ausrückebereichen tätig. Die Einsatzhäufigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Zell belief
sich im Jahr 2003 auf insgesamt 81 Einsätze, davon alleine 15 Gebäudebrände . In
2004 sind die Einsatzzahlen wieder zurück gegangen. Die Feuerwehr-Verordnung
schreibt nun für die Risikoklasse B 3 in der Stufe 1 (also innerhalb der
Einsatzgrundzeit von acht Minuten) u. a. die Vorhaltung einer Drehleiter DL/DLK 18-
12 vor.
Bei der Drehleiter 18-12 handelt es sich um eine hydraulische Drehleiter mit
Rettungskorb, die eine effektivere und schnellere Brandbekämpfung und auch
Menschenrettung ermöglicht.
Sie hat ein Fahrgestell mit einem zul. Gesamtgewicht von 12,5 to und eine Steighöhe
von 25 m bzw. Arbeitshöhe von 26 m.
Insbesondere für die Menschenrettung (z.B. aus mehrgeschossigen Wohnhäusern,
Krankenhaus, Altenheime, etc) ist ein Rettungskorb sehr sinnvoll.
Die bedarfsweise Anforderung einer Drehleiter im Zuge interkommunaler
Zusammenarbeit (z. B. bei der Feuerwehr Traben-Trarbach ) - wie dies bislang bei
entsprechenden Einsätzen von uns praktiziert wurde - gestaltet sich im Hinblick auf
die Einhaltung der Einsatzgrundzeit von 8 Minuten problematisch.
Nach § 3 Absatz 3 Feuerwehr-Verordnung soll jede Verbandsgemeinde den
Mindestbedarf der Stufe 1 aber auch selbst in vollem Umfange bereit halten.
Der Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, geht eine lange und umfassende
Diskussion voraus.
Gespräche in der Verwaltung, zwischen Verwaltung und Wehrleiter oder der
Feuerwehr, mit den Fraktionen oder auch mit vorgesetzten Dienststellen gibt es in

dieser Sache nicht erst seit Jahren. Ursprünglich war dabei auch von einer Drehleiter
23-12 die Sprache. Also sicherlich keine einfache Frage. Und es ist auch gut so, sich
eine solche Entscheidung nicht zu einfach zu machen.
Mit ihren Kosten von rd. 335.000 € ist die Drehleiter schließlich nicht nur ein
wichtiges Einsatzfahrzeug – es ist auch ein teures Fahrzeug. Es wird damit die
größte Einzelinvestition in der Geschichte der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Zell
sein.
Das schafft natürlich auch Finanzierungsfragen. Die Verwaltung hat daher – neben
der Prüfung des Bedarfs - seit einiger Zeit auch Gespräche mit der Kreisverwaltung
wegen der Gewährung einer Kreiszuwendung geführt. Im November wurde seitens
des Landkreises der Beschaffungsbedarf sowie die Notwendigkeit auch für den
überörtlichen Brandschutz anerkannt. Somit besteht neben einer Landeszuwendung
auch die Möglichkeit einer Förderung durch den Landkreis.
Unter Zugrundelegung der zuwendungsfähigen Kosten und bei Förderung durch
Land und Kreis wird der Eigenanteil dann rd. 105.000 € betragen.
Nach den derzeit bekannten Vorlaufzeiten für die Beschaffung von Groß-
Feuerwehrfahrzeugen kann bei einer Antragstellung in 2005 wohl frühestens nach
vier bis fünf Jahren mit der Bereitstellung der Mittel gerechnet werden.
Nicht ausgeschlossen wird aber auch die Beschaffung eines vernünftigen
Gebrauchtfahrzeuges.
Die Unterstellung der DLK 18-12 ist nach Überprüfung durch den Wehrleiter im
Feuerwehrgerätehaus in Zell-Kaimt möglich.
Ich schlage dem Verbandsgemeinderat daher vor, die Beschaffungsmaßnahme mit
der Beantragung der Anerkennung der Notwendigkeit sowie der Landes- und
Kreiszuwendungen Anfang 2005 auf den Weg zu bringen.
Brandschutz- und Hauptausschuss haben sich diesem Vorschlag angeschlossen.

 
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