Die Tagesordnung wurde wie folgt abgewickelt:
Punkt 1
Neuordnung des Strommarktes; Anfrage der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 08.11.1999 beantragt, einen Vertreter der RWEEnergie AG zur Sitzung einzuladen, damit dort u. a. die Frage geklärt werden könne, ob kommunale Gebietskörperschaften Kooperationsverträge mit Stromversorgungsunternehmen abschließen können, die zu einer Kostenersparnis bei Privathaushalten führen.
Der Vorsitzende begrüßte als Vertreter der RWE-Energie AG den Kommunalbeauftragten, Karl-Heinz Münnich. Dieser erläuterte, dass die RWE Energie AG zwischenzeitlich wesentliche Strompreissenkungen durchgeführt habe. Bei den Sonderverträgen der Verbandsgemeinde Zell, die sich insbesondere auf größere Kläranlagen sowie auf das Erlebnisbad und die Hauptschule Blankenrath bezögen, seien die zu zahlenden Entgelte von 333.376,00 DM (1998) zwischenzeitlich auf 186.273,00 DM reduziert worden. Das bedeute eine Einsparung von 147.103,00 DM (ohne Umsatzsteuer) oder 44,1 %.
Ab 01. November 1999 würden auch die Strompreise für kommunale Einrichtungen und die Straßenbeleuchtung wesentlich reduziert. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die RWE-Energie AG zugesagt habe, bei einer Veränderung der Marktlage Vergünstigungen auf jeden Fall auch den Gemeinden zukommen zu lassen.
Die konkrete Frage, ob die Gemeinden Kooperationsverträge für ihre Bürger abschließen könne, verneinte Herr Münnich.
Punkt 2
Jahresabschluss des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 1 9 9 8
Sach- und Rechtslage:
Den von der Werkleitung aufgestellten Jahresabschluss des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.1998 hat die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz geprüft.
Nach der Prüfung schließt der Jahresabschluss wie folgt ab:
a) die Bilanz zum 31.12.1998 mit einer Bilanzsumme von 58.642.509,97 DM und
b) die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresverlust von 126.861,06 DM.
Der Jahresverlust ist in Höhe von 113.761,23 DM ausgabewirksam.
Die Bilanz zum 31.12.1998, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 1998, ein Auszug aus dem Prüfungsbericht der Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz (Kurzfassung) und der Lagebericht der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 1998 sind beigefügt.
Die Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses fand in der Sitzung des Werksausschusses am 08.11.1999 statt. Auf die Einschränkung im Bestätigungsvermerk
hinsichtlich der Behandlung der Verrechnungsbeträge der Abwasserabgabe wurde ausdrücklich hingewiesen.
Der Werksausschuss hat im Anschluss an die Schlussbesprechung beschlossen, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den Jahresabschluss anzuerkennen und
- den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen,
- den ausgabewirksamen Verlust in die Forderung an die Verbandsgemeinde einzustellen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung :
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
1. der Jahresabschluss des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.1998, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang besteht, wird wie folgt festgestellt:
a) die Bilanz zum 31.12.1998 mit einer Bilanzsumme von 58.642.509,97 DM
und
b) die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 1998 mit einem
ba) Jahresverlust von 126.861,06 DM
und
bb) ausgabewirksamen Verlust gemäß § 12 Abs. 7 der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz von 113.761,23 DM festzustellen und
2. a) den Jahresverlust von 126.861,06 DM auf neue Rechnung vorzutragen
und
b) den ausgabewirksamen Verlust von 113.761,23 DM in die Forderung an die Verbandsgemeinde einzustellen
sowie
3. dem Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Punkt 3
Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse des Abwasserwerks
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 27.05.1997 beschlossen, als Abschlussprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 1997, 1998 und 1999 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, 56068 Koblenz zu bestellen.
Nunmehr hat der Verbandsgemeinderat über die Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse ab 2000 zu entscheiden.
Nach § 2 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 soll sich die Bestellung des Abschlussprüfers auf mindestens drei und auf höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Es ist zu entscheiden, ob die Mittelrheinische Treuhand GmbH, 56068 Koblenz erneut als Abschlussprüfer bestellt oder eine andere Prüfungsgesellschaft beauftragt werden soll.
Der Werksausschuss beschloss in seiner Sitzung am 08.11.1999, dem Verbandsgemeinderat die Bestellung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, 56068 Koblenz zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2000, 2001 und 2002 des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zu empfehlen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Werksausschusses die Mittelrheinische Treuhand GmbH, 56068 Koblenz zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2000, 2001 und 2002 des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zu bestellen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Punkt 4
Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 2000
Sach- und Rechtslage:
Der Vorsitzende erläuterte den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2000. Mit dem Wirtschaftsplan werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 5.243.000 DM
die Aufwendungen auf 5.243.000 DM
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 8.296.000 DM
die Ausgaben auf 8.296.000 DM
3. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.276.000 DM
4. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.000.000 DM
Der Wirtschaftsplan geht davon aus, dass die Entgeltssätze für 2000 wie folgt festgsetzt werden:
1. Einmalige Entgelte
1.1. Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 6,87 DM
1.2. Einmaliger Beitrag für das Oberflächenwasser je Quadratmeter der mitAbflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche (mögliche Abflussfläche) auf 12,26 DM
2. Laufende Entgelte
2.1. Gebühr für Schmutzwasser Benutzungsgebühr je Kubikmeter gewichtete Schmutzwassermenge einschl. Abwasserabgabe auf 3,30 DM
2.2. Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser je Quadratmeter mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche (mögliche Abflussfläche)
2.2.1. für Grundstücke, die an eine öffentliche Kanalisation mit zentraler Kläranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können auf 0,35 DM
2.2.2. für Grundstücke, die an eine öffentliche Kanalisation ohne zentrale Kläranlage angeschlossen sind oder angeschlossen werden können auf 0,20 DM
2.2.3. Zusatzgebühr für Weinhandelsbetriebe je angefangene 750 l zugekauften, verarbeiteten oder gelagerten Wein oder Most auf 3,46 DM
2.2.4. Unterhaltungskostenbeiträge für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (einschl. Gehwege an klassifizierten Straßen) je Quadratmeter entwässerte Fläche auf 0,60 DM
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan wie zuvor dargestellt zu. Gleichzeitig stimmt der Verbandsgemeinderat der Stellenübersicht und dem Investitionsprogramm des Eigenbetriebes zu.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Punkt 5
Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 1998
Sach- und Rechtslage:
Die Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 1998 schließt wie folgt ab:
I. Verwaltungshaushalt
Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 12.409.119,02 DM
II. Vermögenshaushalt
Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 1.201.717,24 DM
III. Gesamtabschluss (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 13.610.836,26 DM
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung am 10.06.1999 geprüft. Er hat vorgeschlagen, dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, zur Haushaltsführung im Haushaltsjahr 1998 Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
2. dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen,
3. den entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit dafür kein spezieller Beschluß vorliegt - zuzustimmen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig - bei einer Stimmenthaltung - zu.
Den Vorsitz bei der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt führte der II. Verbandsbeigeordnete,
Edgar Dahlmann, der an der Ausführung des Haushaltes 1998 nicht beteiligt war.
Bürgermeister Huwer und I. Verbandsbeigeordneter, Kurt-Friedrich Goergen, nahmen an der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt nicht teil.
Punkt 6
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) für das haushaltsjahr 2000, Investitionsprogramm und Finanzplan für die Jahre 1999 bis 2003 sowie Stellenplan für das Jahr 2000
Nach eingehender Diskussion des Haushaltsplanes beschloss der Verbandsgemeinderat, folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2000 zu erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 0 0
wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 12.414.000 DM
in der Ausgabe auf 12.414.000 DM
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 3.059.000 DM
in der Ausgabe auf 3.059.000 DM
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.500.000 DM
§ 3
Für den Eigenbetrieb Abwasserwerk werden im Wirtschaftsplan festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.276.000 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.000.000 DM
§ 4
Die von den verbandsangehörigen Gemeinden zu entrichtende Verbandsgemeindeumlage beträgt im Haushaltsjahr 2000 27,0 v. H. der Umlagegrundlagen gemäß § 23 i. V. m. § 22 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes.
Nachrichtlich:
Das voraussichtliche Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2000 beträgt 4.617.070 DM;
das Umlagesoll für 1999 betrug 4.601.401 DM.
§ 5
Die Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung werden für alle verbandsangehörigen Gemeinden einheitlich wie folgt festgesetzt:
1. Einmalige Entgelte
1.1 Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 6,87 DM
1.2 Einmaliger Beitrag für das Oberflächenwasser je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche (Abflussfläche) auf 12,26 DM
2. Laufende Entgelte
2.1 Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser je Quadratmeter mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche (Abflussfläche)
2.1.1 für Grundstücke, die an eine öffentliche Kanalisation mit zentraler Kläranlage angeschlossen
sind oder angeschlossen werden können auf 0,35 DM
2.1.2 für Grundstücke, die an eine öffentliche Kanalisation ohne zentrale Kläranlage angeschlossen
sind oder angeschlossen werden können auf 0,20 DM
2.2 Gebühr für das Schmutzwasser
2.2.1 Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser je Kubikmeter gewichtete Schmutzwassermenge einschließlich Abwasserabgabe auf 3,30 DM
2.2.2 Zusatzgebühr für Weinhandelsbetriebe je angefangene 750 l zugekauften, verarbeiteten
oder gelagerten Wein oder Most auf 3,46 DM
2.3 Unterhaltungskostenbeiträge für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (einschließlich Gehwege an klassifizierten Straßen) je Quadratmeter entwässerte Fläche auf 0,60 DM
Gleichzeitig stimmte der Verbandsgemeinderat dem dem Haushaltsplan als Anlage 5 und 7 beigefügten Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 1999 bis 2003 sowie dem als Anlage 3 beigefügten Stellenplan für 2000 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 7
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) (4. Änderung)
a) Ausweisung von Bauflächen für ein Obstgartenhausgebiet in Briedel im Distrikt Teilsund“
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Briedel beabsichtigt, für den Bereich der Weinbergsstilllegungsflächen in den Distrikten „Teilsund“ u. a. einen Bebauungsplan für ein Obstgartenhausgebiet aufzustellen.
Das in dem beigefügten Lageplan markierte Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) noch als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Gemäß § 8 Baugesetzbuch sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach diesem Entwicklungsgebot wird mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsgemeinde Briedel zu. Das im Lageplan (Anlage 1) markierte Teilgebiet wird als Sonderbaufläche ausgewiesen.
b) Ausweisung von Mischbauflächen in Mittelstrimmig im Distrikt „Auf Ferbel“
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinderat Mittelstrimmig hat in seiner Sitzung am 09.09.1999 beschlossen, für ein Teilgebiet nördlich der Ortslage im Gemarkungsbereich „Auf Ferbel“ u. a. einen Bebauungsplan aufzustellen, um interessierten Bürgern künftig Bauland anbieten zu können. Die zur Erschließung vorgesehenen Flächen befinden sich im Gemeindeeigentum, so dass hier eine bauliche Entwicklung auch gewährleistet werden kann.
Gemäß § 8 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) die betroffenen Flächen teilweise noch als landwirtschaftliche Nutzfläche ausweist, beantragt die Gemeinde Mittelstrimmig, den Flächennutzungsplan zu ändern und die im beigefügten Lageplan (Anlage 2) markierten Teilflächen als gemischte Bauflächen auszuweisen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsgemeinde Mittelstrimmig – wie zuvor erläutert und von der Gemeinde Mittelstrimmig beantragt – zu.
c) Erweiterung der gewerblichen Bauflächen und Mischbauflächen im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Panzweiler
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Panzweiler beabsichtigt, ihr Gewerbegebiet an der B 421 in westlicher und östlicher Richtung zu erweitern. Für die Erweiterungsflächen bestehen konkrete Bauanfragen von Investoren. Um die geplanten Bauvorhaben zu ermöglichen, beabsichtigt die Gemeinde zum einen, das Grundstück in Flur 8, Flurstück ½, welches im Osten an das vorhandene Gewerbegebiet angrenzt, als gewerbliche Baufläche auszuweisen. Darüber hinaus ist geplant, für die Anliegergrundstücke westlich der Straße „Am Wachthübel“ Mischbauflächen auszuweisen.
Das derzeitige Gewerbegebiet sowie die vorbeschriebenen Erweiterungsflächen sind in dem beigefügten Lageplan markiert.
Gemäß § 8 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Mit den beabsichtigten Bebauungsplanänderungen wird daher auch eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der für die betroffenen Flächen noch eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat stimmt den Änderungen des Flächennutzungsplanes für die Ortsgemeinde
Panzweiler – wie zuvor erläutert und im beigefügten Lageplan (Anlage 3) dargestellt – zu. Das betroffene Grundstück östlich des Gewerbegebietes wird als gewerbliche Baufläche, die betroffenen Grundstücke westlich des Gewerbegebietes als Mischbaufläche ausgewiesen.
d) Reduzierung der Mischbauflächen in der Gemeinde Sosberg
Sach- und Rechtslage
Für die Ortsgemeinde Sosberg wird zur Zeit ein Bebauungsplan für ein Teilgebiet entlang des westlichen Ortsrandes aufgestellt. Im Zuge des Planaufstellungsverfahrens hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Untere Landesplanungsbehörde mitgeteilt, dass der Ausweisung der Bauflächen im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Planung – nur zugestimmt werden könne,wenn im Gegenzug die im Flächennutzugsplan dargestellten Bauflächen östlich der Ortslage Sosberg reduziert werden. Dieser Forderung stimmte der Gemeinderat Sosberg zu. Zugleich wurde die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt worden. Die betroffenen Flächen sind in dem beigefügten Lageplan markiert.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Sosberg – wie zuvor erläutert – zu. Die Mischbauflächen östlich der Ortslage von Sosberg werden – wie in dem als Anlage beigefügten Lageplan (Anlage 4) dargestellt – reduziert und als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Zu a – d)
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Ref. Bauleitplanung, wird beauftragt, die zuvor beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplans (a – d) planerisch darzustellen sowie einen entsprechenden Erläuterungsbericht zu fertigen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte den vorstehenden Beschlussvorschlägen einstimmig zu.
Punkt 8
Verleihung von Wappentellern der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
hier: Änderung der Vergaberichtlinie
Sach- und Rechtslage:
Nach den Richtlinien über die Verleihung des Wappentellers der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vom 25.06.1975 können Persönlichkeiten, die sich durch langjährige kommunalpolitische Tätigkeit in der Verbandsgemeinde oder einer Ortsgemeinde besondere Verdienste erworben haben, mit dem Wappenteller der Verbansdgemeinde ausgezeichnet werden.
Dies waren bisher die in § 2 Abs. 1a bis c dieser Richtlinie genannten Mitglieder des Verbandsgemeinderates nach einer Mitgliedschaft von 15 Jahren oder nach 3 vollen Amtszeiten, ehrenamtliche Verbandsbeigeordnete nach einer Ausübung des Amtes über 10 Jahre oder zwei volle Amtszeiten sowie ehrenamtliche Ortsbürgermeister nach 15 Jahren bzw. 3 vollen Amtszeiten.
Nach § 2 Ziff. 1d der Richtlinie besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Verleihung des Wappentellers der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) an ehrenamtliche Ortsbeigeordnete nach einer Ausübung des Amtes über 20 Jahre oder 4 volle Perioden vorzunehmen. Da diese Regelung in der Praxis bisher kaum Bedeutung erlangt hat und eine Feststellung der erforderlichen Amtszeiten selbst durch die Ortsgemeinden sich sehr schwierig gestaltet, sollte darüber nachgedacht werden, diesen Verleihungstatbestand künftig in der Richtlinie über die Verleihung des Wappentellers der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) nicht mehr zu berücksichtigen und eine Verleihung dieser Auszeichnung ausschließlich an Mitglieder des Verbandsgemeinderates, ehrenamtliche Verbandsbeigeordnete und ehrenamtliche Ortsbürgermeister vorzunehmen.
Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) hat sich mit dieser Thematik in seiner Sitzung am 14.09.1999 befasst und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Verleihungstatbestand für ehrenamtliche Ortsbeigeordnete gemäß § 2 Ziff. 1d künftig aus der Verleihungsrichtlinie herauszunehmen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat erklärt sich damit einverstanden, dass der Verleihungstatbestand für ehrenamtliche Ortsbeigeordnete gemäß § 2 Ziff. 1d künftig nicht mehr in der Verleihungsrichtlinie enthalten sein soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergaberichtlinie entsprechend zu ändern.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem vorstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Punkt 9
Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Sach- und Rechtslage
Nach der Wahl von Bürgermeister Huwer zum Landrat des Landkreises Cochem-Zell ist die Stelle des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) neu zu besetzen.
Nach § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz soll die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens 3 Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.
Mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist abgesprochen worden, dass als Wahltermin der 02. April 2000 festgelegt wird; eine mögliche Stichwahl würde dann am 16. April 2000 stattfinden.
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens am 62. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Nach Auffassung der Verwaltung sollte eine Ausschreibung bereits in den nächsten Wochen erfolgen. Dazu wird zur Zeit ein Ausschreibungstext vorbereitet.
Zweckmäßigerweise sollte mit der endgültigen Formulierung des Ausschreibungstextes der Ältestenrat beauftragt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Nachdem Bürgermeister Eckhard Huwer zum Landrat des Landkreises Cochem-Zell gewählt worden ist, beschließt der Verbandsgemeinderat, die Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) öffentlich auszuschreiben. Die Festlegung der Einzelheiten (Ausschreibungstext, Veröffentlichungsorgane und Fristen) wird dem Ältestenrat der Verbandsgemeinde übertragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem vorstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Punkt 10
Mitteilungen
Der Vorsitzende teilte mit, dass das neue Urlaubsjournal der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zwischenzeitlich erschienen sei. Er verwies auf das den Sitzungsteilnehmern übergebene Exemplar.
Punkt 11
Einwohnerfragestunde
Fragen wurden nicht gestellt.