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Die Jugendfeuerwehr in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) |
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Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz können innerhalb der Feuerwehr Jugendfeuerwehren gebildet werden. Die Jugendfeuerwehr ist also als Teil der Freiwilligen Feuerwehr zu betrachten. Jugendfeuerwehrangehörige können im theoretischen und praktischen Feuerwehrdienst ausgebildet werden, dürfen aber grundsätzlich nicht im Einsatzdienst - vor allem niemals im potentiellen Gefahrenbereich - eingesetzt werden.
Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr sollen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können die Angehörigen der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr übernommen werden.
Für Rückfragen steht als Ansprechpartner der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) Herr Markus Grünewald, Tel. (06542) 701-27, zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilen auch Herr Wehrleiter Markus Morsch, Tel. (06545) 911185, und Herr Kreisjugendfeuerwehrwart Günter Hammes, Tel. (02671) 910170.
Zurzeit bestehen in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) 15 Jugendfeuerwehren.
Ansprechpartner der Jugendfeuerwehren
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