Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. So besteht die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) aus der Stadt Zell (Mosel) und den Ortsgemeinden Alf Altlay, Altstrimmig, Blankenrath, Briedel, Bullay, Forst, Grenderich, Haserich, Hesweiler, Liesenich, Mittelstrimmig, Moritzheim, Neef, Panzweiler, Peterswald-Löffelscheid, Pünderich, Reidenhausen, Schauren, Sosberg, St. Aldegund, Tellig und Walhausen mit einer Einwohnerzahl von rd. 17.000 Einwohnern.
Die Verbandsgemeinden erfüllen neben den Ortsgemeinden öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Sie verwalten ihre Angelegenheiten selbst unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze.
Organe der Verbandsgemeinde Zell (Mosel):
Vertreter:
-
Erster Beigeordneter: Lothar Schneider, Zell (Mosel) (SPD)
-
Beigeordnete: Mechthilde Esser, Alf (FWG)
-
Beigeordneter: Martin Reis, Zell (Mosel) (FDP)
-
Verbandsgemeinderat: 32 Ratsmitglieder, davon 14 CDU, 8 SPD, 7 FWG, 3 FDP
Ausschüsse:
Der Bürgermeister ist Vorsitzender in den Ratsgremien mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser wählt einen eigenen Vorsitzenden; derzeit Peter Pielen, Panzweiler.
Gleichzeitig ist der Bürgermeister Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung und Dienstvorgesetzter aller bei der Verbandsgemeinde Beschäftigten. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde führt die Bezeichnung „Bürgermeister", während der Bürgermeister der Stadt bzw. der Ortsgemeinde die Bezeichnung „Stadt- bzw. Ortsbürgermeister" führt.
Im Gegensatz zur Allzuständigkeit der Ortsgemeinden nehmen die Verbandsgemeinden in eigener Zuständigkeit nur die ihnen ausdrücklich übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben war.
Hierzu gehören die Aufgaben, die ihnen nach dem Schulgesetz übertragen wurden. Danach sind die Verbandsgemeinden die Träger der Grund- und Hauptschulen sowie der Regionalen Schulen. Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) ist damit Träger der Grundschulen in Alf, Blankenrath, Bullay, Mittelstrimmig, Pünderich und Zell (Mosel). Daneben ist die Verbandsgemeinde Träger der Hauptschule in Zell (Mosel) sowie der Regionalen Schule in Blankenrath. Derzeit besteht an der Grundschule in Zell (Mosel) eine Ganztagsschule. An der Grund- und Regionalen Schule in Blankenrath wurde zum 01.08.2007 ebenfalls eine Ganztagsschule errichtet.Ein Schilkindergarten besteht an der Grundschule in Bullay.
Eine weitere, wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinden ist der Brand- und Katastrophenschutz einschl. des Hochwasserschutzes. Träger der Feuerwehr ist somit die Verbandsgemeinde. Wenn auch in jeder Ortsgemeinde (außer in Walhausen – gehört zum Ausrückebereich Blankenrath – und in Altstrimmig und Mittelstrimmig – bilden die gemeinsame Feuerwehr Strimmig) im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) eine selbständige Freiwillige Feuerwehr besteht, so fallen diese in die Zuständigkeit und in die Verantwortung der Verbandsgemeinde. Als Vorgesetzer ernennt und entlässt der Bürgermeister die Führungskräfte der Feuerwehr. Er ist auch Einsatzleiter nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Die Unterhaltung und der Bau von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen sind weitere Aufgaben der Verbandsgemeinden. Hierzu gehören auch die Freizeitbäder. Insofern ist die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Träger des Erlebnisbades in Zell (Mosel) Ursprünglich wurde das frühere Hallenbad von der Stadt Zell (Mosel) gebaut, ist aber kurz darauf in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde übergegangen. Das Bad ist eine öffentliche Einrichtung, die aufgrund der Planung, nach Umfang und Ausstattung nicht nur für die Benutzung durch die Einwohner der Ortsgemeinde des Standortes, sondern auch für die Mehrheit der übrigen Gemeinden innerhalb einer Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet ist.
Soweit nicht freie gemeinnützige Träger überörtliche Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Alterspflege errichten, ist für deren Bau und Unterhaltung ebenfalls die Verbandsgemeinde zuständig. Im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gibt es entsprechende Einrichtungen von gemeinnützigen Trägern wie z.B. das Ambulante Hilfe Zentrum der Caritas in Zell (Mosel).
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinden, während für die Abfallbeseitigung der Landkreis zuständig ist. Der Aufgabenbereich Wasserversorgung wurde vertraglich dem Kreiswasserwerk Cochem-Zell übertragen. Die Abwasserbeseitigung wird bei der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführt. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter des bei der Abwasserbeseitigung beschäftigten Personals. Weitere Aufgaben sind der Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung.
Gem. § 67 Abs. 2 GemO hat der Gesetzgeber von der Ermächtigung des § 203 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht, indem er den Verbandsgemeinden die Flächennutzungsplanung übertragen hat. Dennoch sind die Ortsgemeinden Träger der eigentlichen umfassenden Planungshoheit. Den Verbandsgemeinden ist lediglich die Befugnis verliehen, einen ganz bestimmten Teil der Planungshoheit anstelle der Ortsgemeinden – für diese – auszuüben.
Soweit es im öffentlichen Interesse ist, kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen. Die Übernahme setzt jedoch voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Solche auf die Verbandsgemeinde übertragenen Aufgaben sind z.B. die Beschäftigung der Waldarbeiter und deren Einsatz in den Forstbetrieben der Ortsgemeinden oder die Betriebsträgerschaft über die kommunalen Kindergärten in Blankenrath, Mittelstrimmig und Peterswald-Löffelscheid. Darüber hinaus nimmt die Verbandsgemeinde auch Aufgaben des überörtlichen Tourismus wahr, betreibt gemeinsam mit der Stadt Zell (Mosel) die Tourist-Information Zeller Land und ist beteiligt an der Mosellandtouristik GmbH und der Hunsrück-Touristik GmbH.
Es ist aber auch möglich, dass eine einzelne Ortsgemeinde eine eigene Selbstverwaltungsangelegenheit auf die Verbandsgemeinde überträgt, sofern der Ortsgemeinderat einen solchen Beschluss fasst und der Verbandsgemeinderat zustimmt. In diesem Fall müsste jedoch eine Sonderumlage von dieser Gemeinde erhoben werden.