Verbandsgemeinde Zell
Standesamt - Geburt (Anmeldung / Beurkundung) PDF Drucken E-Mail
geburt     
     

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes !

Die Geburt muss binnen einer Woche dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Fand die Entbindung in einem Krankenhaus statt, wird die Geburt durch die Krankenhausleitung beim Standesamt angezeigt. 

Bei Hausgeburten ist die Anzeige mündlich bei dem Standesamt zu erstatten, in dessen Bezirk der Geburtsort des Kindes liegt. Dann sind folgende Personen - und zwar in nachstehender Reihenfolge - zur Anzeige der Geburt verpflichtet:
der Vater,
die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
der Arzt, der dabei zugegen war,
jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.


Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Die Ausstellung einer Urkunde für den privaten Bedarf kostet 10,00 € (jede weitere Ausfertigung der selben Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung kostet 5,00 €).

Für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschafts- und Erziehungsgeld sowie für kirchliche Zwecke werden Ihnen anstelle einer Urkunde jeweils gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt. 

  Notwendige Unterlagen

Vorname des Kindes

Familienname des Kindes