Verbandsgemeinde Zell
Standesamt - Sterbefall PDF Drucken E-Mail

Ein Sterbefall muss spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

In den meisten Fällen werden die Formalitäten beim Standesamt durch das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen erledigt.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Beurkundung müssen beim Standesamt

  • die Sterbeanzeige und
  • die ärztliche Todesbescheinigung

vorgelegt werden.

War die verstorbene Person verheiratet, wird darüber hinaus

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe oder eine Heiratsurkunde

benötigt.

War die verstorbene Person ledig, muss

  • eine Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ihrer Eltern

vorgelegt werden.

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Die Ausstellung einer Urkunde für den privaten Bedarf kostet 10,00 € (jede weitere Ausfertigung der selben Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung kostet 5,00 €).

Für Rentenzwecke und zur Vorlage bei der Krankenkasse werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.