Verbandsgemeinde Zell
Verbandsgemeinderat - Änderung Entgeltsatzung Abwasserbeseitiigung PDF Drucken E-Mail

Redebeitrag Bürgermeister Karl Heinz Simon
zu TOP 06 und 07 der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11. 09. 2008
Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Erneuerung der Flächenkanalisation

 Die Tagesordnungspunkte 06 und 07 (neu) der heutigen Tagesordnung sind inhaltlich eng miteinander verbunden. Wenn Ihrerseits keine Bedenken dagegen bestehen, würde ich gerne beide Punkte gemeinsam aufrufen und beraten lassen.Der Verbandsgemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung im September 2006 die Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Erneuerung der Flächenkanalisation beschlossen.

Diese Erneuerungsbeiträge dienen der teilweisen 90-prozentigen Finanzierung der Baukosten, welche für Maßnahmen zur Erneuerung der Flächenkanalisation entstehen.

Gleichzeitig mit der Einführung hat der Verbandsgemeinderat auch entsprechend der Kalkulation der Verwaltung die Beitragssätze für das Jahr 2006 festgelegt und in den Folgejahren jeweils in der Haushaltssatzung so bestätigt.

Um die Rechtssicherheit bei evtl. Streitverfahren zu erhöhen, hat die Werkleitung bereits 2006 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach  & Partner beauftragt, die Kalkulation, die der Festlegung der Beitragssätze zugrunde liegt, zu prüfen und darüber ein Testat zu erteilen.

Diese Prüfung ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Der Bericht über die Prüfung der Kalkulation liegt Ihnen mit den Sitzungsunterlagen vor.

Wie Sie diesem Bericht auf Seite 17 entnehmen können, weichen nach der Kalkulation der Prüfungsgesellschaft die Beitragssätze geringfügig von den vor zwei Jahren beschlossenen Sätzen ab. Ursächlich hierfür ist, dass sich bei der Prüfung geringere beitragsfähige Investitionsaufwendungen ergeben haben.

Aufgrund dessen schlagen wir Ihnen vor, die seinerzeit beschlossenen Beitragssätze rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung dieser Beitragssätze zu senken.

Diese Senkung geht rechtlich nur in der Form, dass durch eine Änderung der Entgeltsatzung die Möglichkeit eingeräumt wird, für die Jahre 2006 bis einschl. 2008 die Beitragssätze durch Einzelbeschluss festzulegen.

Diese Satzungsänderung wurde unsererseits in einem IV. Nachtrag zur Entgeltsatzung eingearbeitet, welche wir Ihnen unter TOP 06 (neu) zur Beschlussfassung vorlegen.

In der Annahme, dass diese Satzungsänderung Ihre Zustimmung findet, schlagen wir Ihnen unter TOP 07 (Neu) vor,
•    Den Beitragssatz für Schmutzwasser von bislang 3,38 € um 0,20 Cent auf nunmehr 3,18 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
•    und den Beitragssatz für das Niederschlagswasser von bislang 6,46 € um 0,27 Cent auf nunmehr 6,19 € je qm der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche abzusenken.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesem Vorschlag folgen und beiden Beschlussvorschlägen zustimmen würden.

Zu näheren Informationen ist unser Werkleiter Fritz Eberhard selbstverständlich auch gerne bereit.

 

 
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