Niederschrift VGR 20.12.2006

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates
der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
am Mittwoch, dem 20.12.2006 – 16.00 Uhr
im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
unter Vorsitz von Bürgermeister Karl Heinz Simon

Die Tagesordnung wird anschließend wie folgt abgewickelt:

ÖFFENTLICHER TEIL

Punkt 1
Einwohnerfragestunde

Von den Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.

Punkt 2
Vorstellung der Planung zum Ausbau der B 421, Zeller Berg

Die Verwaltung steht seit Jahren in engem Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßen und Ver-kehr in Cochem sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz mit dem Ziel, baldmöglichst eine Verbesserung des Ausbauzustandes der B 421 im Zeller Berg und damit eine Gesamtverbesserung der Anbin-dung der Verbandsgemeinde Zell an das überregionale Straßennetz zu erhalten.

Im letzten Abstimmungsgespräch zu dieser Thematik im April d. J. wurde von den Vertretern des LSV Cochem darauf hingewiesen, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt worden ist, wel-che zwischenzeitlich auch in einem Handlungskonzept mündete.

Herr Cornely und Herr Schneider geben dem Verbandsgemeinderat einen Überblick über den aktuellen Stand der Planung. Ein Ausbau soll durch Schaffung einer dritten Fahrspur in drei Teilbereichen des Zeller Berges erfolgen. Die Maßnahme gliedert sich dementsprechend in drei Bauabschnitte. Zur Zeit konzentriert sich die Planung auf den ersten Bauabschnitt im un-teren Streckenabschnitt des Zeller Berges. Die Anlegung einer dritten Fahrspur bedeutet, dass für eine Fahrtrichtung eine Überholmöglichkeit geschaffen wird. Zugleich ist ein Überho-len für die aus der Gegenrichtung kommenden Fahrzeuge nicht mehr möglich.
Die vorgestellte Planung wird vom Verbandsgemeinderat insofern kritisch beurteilt, als mit der ersten Baumaßnahme einer der wenigen Streckenabschnitte ausgebaut werden soll, auf dem heute bereits eine Überholmöglichkeit besteht. Ein Ausbau hätte hier zur Folge, dass für eine Fahrtrichtung diese Überholmöglichkeit genommen wird. Es wird daher angeregt, zu prüfen, ob der erste Teilausbau nicht im mittleren Streckenabschnitt des Zeller Berges erfolgen kann, auf dem heute noch keine Überholmöglichkeit besteht.
Die Ausbauplanung für den ersten Bauabschnitt befindet sich zur Zeit in der Entwurfsphase. Hieran schließen sich die landespflegerischen Untersuchungen an und die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.
Ein genauer Terminplan kann von den Mitarbeitern des LSV noch nicht mitgeteilt werden. Die Kosten für den ersten Teilausbau werden auf rd.2,6 Millionen Euro geschätzt.

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zum Ausbau der B 421, Zeller Berg zur Kenntnis und regt an, zunächst zu untersuchen, ob nicht der dritte Bauabschnitt vorgezo-gen realisiert werden könnte, um so eine zusätzliche Überholmöglichkeit am Zeller Berg zu schaffen. Nach dieser Überprüfung bittet der Verbandsgemeinderat um eine erneute Vorstel-lung der Planungsalternativen durch den LSV.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 3
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2006 waren bzw. sind Mehrausgaben zu leisten, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen unabweisbar oder zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dringend erforderlich sind.
Die Begründung ergibt sich aus der Anlage 1 zur Sitzungsniederschrift.

Nach der Haushaltsplanung 2006 i. d. F. des 1. Nachtrages war der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Nach derzeitigem Stand werden die Mehrausgaben lt. Anlage wegen Haushaltsverbesserungen an anderer Stelle nicht zu einem Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt führen

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat stimmt den in der Anlage 1 aufgeführten Mehrausgaben zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 4
Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grund- und Regionalen Schule Blankenrath zum Schuljahresbeginn 2007/2008

Die Schulleitung der Grund- und Regionalen Schule Blankenrath hat mit Schreiben vom 27.09.2006 gebeten, von Seiten des Schulträgers für das Schuljahr 2007/2008 beim Land die Einrichtung einer Ganztagsschule für die Grund- und Regionale Schule Blankenrath zu bean-tragen.
Die Errichtung einer Ganztagsschule bedarf nach § 14 Abs. 3 SchulG der Zustimmung des Schulträgers. 
Innerhalb der Schule bzw. des Schulsystems bestehen folgende Beteiligungsrechte:
• Benehmen des Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Nr. 2 SchulG)
• Anhörung des Schulausschusses (§ 48 Abs. 2 Nr. 1 SchulG)
• Benehmen des Regionalelternbeirates (§ 36 Abs. 6 Nr. 2 SchulG)
• Erörterung mit dem Bezirkspersonalrat (§ 84 Nr. 5 LPersVG).

Bei der Errichtungsentscheidung wird auch das Votum der Gesamtkonferenz (§ 27 Abs. 1 SchulG), der Klassensprecherversammlung (§ 33 Abs. 1 SchulG) und des örtlichen Personal-rates (§ 69 Abs. 2 LPersVG) berücksichtigt.

Sowohl die Gesamtkonferenz der Schule als auch der Schulelternbeirat haben in ihren Sit-zungen vom 25.09. bzw. 26.09.2006 bereits positiv für die Einrichtung einer Ganztagsschule am Schulstandort Blankenrath votiert; soweit noch nicht erfolgt, werden abschließende Ent-scheidungsfindungen derzeit vorgenommen.                     
Für die Schulen, die zum Schuljahr 2007/2008 Ganztagsschulen werden sollen, ist nach den entsprechenden Beratungen in den schulischen und kommunalen Gremien bis zum 02.11.2006 grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag von Schule und Schulträger bei der jewei-ligen Schulbehörde einzureichen. Wie ehemals bei der Errichtung der Ganztagsschule in Zell (Mosel) werden grundsätzliche Standortentscheidungen vom Land dann im Rahmen eines Auswahl- bzw. Errichtungsverfahrens getroffen. Ausgewählt werden die Schulen, die unter Berücksichtigung von Bedarf, regionaler Ausgewogenheit und vorgelegtem pädagogischen Konzept die besten Voraussetzungen hierfür mitbringen.

Errichtungsvoraussetzung ist in erster Linie das schulische Bedürfnis. Es muss also nach-gewiesen werden, dass ein Bedürfnis für ein Ganztagsschulangebot an der jeweiligen Schule besteht. Während bei einer Befragung im Jahr 2001 die Zahl der Interessenten für eine Ganz-tagsbetreuung noch erheblich unter den notwendigen Anmeldezahlen lag, hat sich in den letz-ten Jahren verstärkt gezeigt, dass die Ganztagsschule am Schulstandort Blankenrath zuneh-mend nachgefragt wird. Bei einer nach den Sommerferien durchgeführten neuerlichen Eltern-befragung ergab sich folgendes Bild:
In den 1. - 3. Schuljahren antworteten nahezu 50 % der Eltern auf die Frage, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden würden, mit „ja“ oder „vielleicht“. Die Eltern der zukünf-tigen Schulanfänger(innen) werden z.Zt. noch besonders befragt.
Auch in der Regionalen Schule lag der Prozentsatz der Eltern, die mit „ja“ oder „vielleicht“ antworteten, bei 44%.
Aufgrund dieser Zahlen ist zunächst einmal davon auszugehen, dass im Rahmen eines dann folgenden verbindlichen Anmeldeverfahrens die schulartspezifische Mindestteilnehmerzahl von 36 Kindern in der Grundschule (z.Zt. 251 Schüler/-innen) sowie von 54 Kindern in der Sekundarstufe 1 (z.Zt. 213 Schüler/-innen) jeweils erreicht werden könnte.

Letztendlich wäre mit der beabsichtigten Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grund- und Regionalen Schule in Blankenrath ein weiterer bildungs- und familienpolitischer Schwerpunkt innerhalb der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) – und hier insbesondere auch im Sekundarbe-reich I - gesetzt, womit sich letztendlich ganz besonders die Schule erhofft, den gesellschaftli-chen Veränderungen (wesentlich mehr alleinerziehende Elternteile und darüber hinaus auch viel mehr verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche) verstärkt Rechnung tragen und auch positiv entgegen wirken zu können. Gleichzeitig sieht sie aber hierin auch eine realistische Chance, die Schülerzahlen in der Sekundarstufe ggf. wieder beleben zu können.  

Im Hinblick auf die Antragsfrist 02.11.2006 beim Ministerium wurde zur Vermeidung evtl. Nachteile in enger Abstimmung mit den Herren Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden die Eilentscheidung getroffen, dem Antrag der Schule zu folgen und bereits vor der offiziellen Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat einen Antrag auf Einrichtung einer Ganz-tagsschule für die Grund- und Regionale Schule zum Schuljahresbeginn 2007/08 zu stellen. Ein entsprechender Antrag wurde daher bereits formuliert und weiter geleitet. 

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Antrag der Grund- und Regionalen Schule Blan-kenrath zu folgen und die Einrichtung einer Ganztagsschule für die Grund- und Regionale Schule Blankenrath zum Schuljahresbeginn 2007/2008 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 5
Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Die Amtszeit von Bürgermeister Karl Heinz Simon endet am 03. Mai 2008, so dass für die Zeit ab dem 04. Mai 2008 ein Nachfolger / eine Nachfolgerin gewählt werden muss.

Nach § 53 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) ist der Nachfolger / die Nachfolgerin eines we-gen Ablaufs seiner Amtszeit ausscheidenden hauptamtlichen Bürgermeisters frühestens neun Monate, spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen. Der Wahltag und der Tag einer eventuell erforderlich werdenden Stichwahl müssen jeweils ein Sonntag sein (§ 60 Abs. 2 Satz 1 Kommunal-Wahl-Gesetz (KWG)). Letztmöglicher Tag für eine eventuelle Stich-wahl wäre somit der 03. Februar 2008; erstmöglicher Tag für die Wahl wäre der 05. August 2007.

Damit die Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber in die Lage versetzt werden, frühzeitig ihre Wahlvorbereitungen zu treffen, sollte in der Sitzung des Verbandsgemeindera-tes ein Vorschlag für den Wahltermin gemacht werden. Die Entscheidung über den Wahltag trifft gemäß § 60 Abs. 2 KWG die Aufsichtsbehörde, das ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sie hat auch den Tag einer gegebenenfalls notwendig werdenden Stichwahl festzulegen. Bei dem 25. 11. 2007 als Wahltag könnte eine eventuell notwendige Stichwahl am 09. 12. 2007 durchgeführt werden. Stichwahlen haben binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufin-den.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2006 mit der Angelegenheit befasst und diese zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

Im Haushalt der Verbandsgemeinde für das Jahr 2007 sind die notwendigen Mittel zur Durch-führung der Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Zell vorzusehen.

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, der Kreisverwaltung Cochem-Zell als Termin für die Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) den 25. November 2007 und als eventuellen Stichwahltermin den 09. Dezember 2007 vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Vorsitzende hat sich an der Beschlussfassung nicht beteiligt.


Punkt 6
Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH für das Geschäftsjahr 2007

Die Geschäftsführung der Mosellandtouristik GmbH hat den Wirtschaftsplan 2007 im Entwurf vorgelegt. Die Inhalte des Wirtschaftsplanes liegen dem Rat in umfassender Form vor.

Abweichend von der im Gesellschaftsvertrag auf maximal 620.000 € vorgesehenen Höchst-grenze sollte dieser für 2007 auf 738.600 € angehoben werden. Die Veränderungen ergeben sich im Einzelnen insbesondere aus dem Vergleich der Wirtschaftspläne 2006 – 2007 auf Seite 4 der Sitzungsunterlagen.

Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Zell hatte in der Sitzung am 06.11.2006 den Entwurf des Wirtschaftsplanes beraten, dem Entwurf zugestimmt, dem Vertreter der Ver-bandsgemeinde Zell im Aufsichtsrat ermächtigt, dem Entwurf seine Zustimmung zu geben und auch dem Verbandsgemeinderat empfohlen, dem Entwurf zuzustimmen.

In Folge hat sich der Aufsichtsrat der Mosellandtouristik GmbH in seiner Sitzung am 06. 12. 2006 mit der Angelegenheit befasst und dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

Gleichzeitig wurde für folgende Positionen ein Sperrvermerk beschlossen.
Produkt 1:  Prospektwerbung
  Katalog Sprachfassung GB/NL

 22.200 €

  Veranstaltungskalender GB/NL

 4.000 €

  Magazin Radwandern NL

 5.500 €

  Imagebroschüre F / schwedisch    

 4.000 €


Produkt 3: Verkauf touristischer Leistungen  
  Veranstalterkooperationen                 5.000 €


Produkt 5: PR & Öffentlichkeitsarbeit
  Aufstockung Personalstelle (50%)  

 24.000 €

  Moselkongress

 3.000 €

  Newsletter

 2.300 €

  Netto PR nach außen                 

 5.000 €


Produkt 6 Marketing
  Mehrkosten Marketing                

 

  Gästepotenzial Flughafen Hahn 

 15.000 €

  Internet / Fremdsprachenversionen

 8.000 €


Produkt 7 Projektmarketing
  Deutschland per Rad entdecken    

   6.500 €

  Wanderbares Deutschland

 2.000 €


Produkt 10 Naturlaub
  Gesamte Projektkosten                    13.500 €

Gesamtsumme (mit Sperrvermerk) 120.000 €
 
Nach Abzug der mit einem Sperrvermerk belegten Positionen beträgt der von den Gesell-schaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag insgesamt 618.600 € und liegt somit im Rahmen des nach dem Gesellschaftsvertrag möglichen Höchstbetrages von 620.000 €.

Die Geschäftsführung wurde in dieser Sitzung beauftragt, ein schriftliches Abstimmungsver-fahren unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates mit dem Ziel der einvernehmlichen Aufhebung des Sperrvermerkes einzuleiten. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Aufhe-bung des Sperrvermerkes zuzustimmen.

Im Haushaltsplan 2007 der Verbandsgemeinde Zell sind bei der Haushaltsstelle 790.7150 entsprechende Mittel als Finanzierungsanteil einzuplanen.

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2007 der Mosellandtouristik GmbH der eine finanzielle Beteiligung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) in Höhe von 18.491,89 Euro (Vorjahr 14.854,96 Euro) vorsieht, zu. Er ermächtigt den Vertreter der Verbandsgemein-de Zell in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung gleichzeitig, auch der Aufhebung des Sperrvermerkes zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 7
Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 2005

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
1. den Jahresabschluss des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.2005, der in Aktiva und Passiva mit 42.596.176,11 EUR abschließt und einen Jahresverlust von 146.944,81 EUR ausweist, wie folgt festzustellen:
a) die Bilanz zum 31.12.2005 mit einer Bilanzsumme von 42.596.176,11 EUR und
b) die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 mit einem Jahresverlust von 146.944,81 EUR
festzustellen sowie
2. den Jahresverlust in Höhe von 146.944,81 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.


Punkt 8
Aufstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 2007

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Wirt-schaftsjahr 2007 mit den darin vorgesehenen Entgeltsätzen wie folgt zu festzustellen:

1. Im Erfolgsplan
 die Erträge mit                                                   3.445.000 EUR
 die Aufwendungen mit                                        3.445.000 EUR

2. Im Vermögensplan
 die Einnahmen mit                                             3.187.000 EUR
 die Ausgaben mit                                               3.187.000 EUR

3. den Gesamtbetrag der Kredite mit                       360.000 EUR

4. den Höchstbetrag der Kassenkredite mit           2.000.000 EUR

Gleichzeitig stimmt der Verbandsgemeinderat der Stellenübersicht und dem Investitionspro-gramm des Eigenbetriebes zu.

Der Verbandsgemeinderat spricht sich außerdem dafür aus, im Vorfeld der geplanten Erwei-terung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf um zwei Klärschlammspeicher eine Kosten-Nutzen-Analyse durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 9
Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2006, 2007 und 2008 des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) (erneut) die Mittelrheinische Treuhand GmbH, 56068 Koblenz zu bestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 10
Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2007 sowie des Investitionsprogramms 2006 – 2010

BESCHLUSS:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Entwürfen
 der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan
 des Investitionsprogramms
 des Finanzplanes
zuzustimmen.

Damit beschließt der Verbandsgemeinderat folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007:


H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), Landkreis Cochem-Zell,
für das Haushaltsjahr   2 0 0 7

vom _______________

 

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am _______________ folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell in Cochem als Aufsichtsbehörde vom _______________ hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2 0 0 7

wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                 6.693.500  EUR
in der Ausgabe auf                                                                   6.693.500  EUR

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                   479.000  EUR
in der Ausgabe auf                                                                     479.000  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf                                           165.000  EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf          795.500  EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                               4.000.000  EUR


§ 3

Für den Eigenbetrieb Abwasserwerk werden im Wirtschaftsplan festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite auf                                         360.000  EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  0  EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                              2.000.000  EUR

§ 4

 Die von den verbandsangehörigen Gemeinden zu entrichtende Verbandsgemeindeumlage beträgt im Haushaltsjahr 2007
35,0 v. H.  der Umlagegrundlagen gemäß § 26 i. V. m. § 25 Abs. 1 des Landesfinanzausgleichsgesetzes.
 Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

Nachrichtlich:
das voraussichtliche Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2007
beträgt                                                                                        3.574.544  EUR,
das Umlagesoll für 2006
betrug                                                                                          3.479.783  EUR.

§ 5

Die Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung werden für alle verbandsangehörigen Gemeinden einheitlich wie folgt festgesetzt:

1. Einmalige Entgelte

1.1 Einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung
der Flächenkanalisation
- Straßenleitungen und Anschlussleitungen -

1.1.1 Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser
je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen
für Vollgeschosse auf                                                                        3,51 EUR

1.1.2 Einmaliger Beitrag für das Oberflächenwasser
je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten
Grundstücksfläche (mögliche Abflussfläche) auf                                   6,27 EUR

1.2 Einmalige Beiträge für die Erneuerung der Flächenkanalisation
- Straßenleitungen und Anschlussleitungen -

1.2.1 Erneuerungsbeitrag für das Schmutzwasser
je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen
für Vollgeschosse auf                                                                        3,38 EUR

1.2.2 Erneuerungsbeitrag für das Niederschlagswasser
je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten
Grundstücksfläche (mögliche Abflussfläche) auf                                  6,46 EUR

2. Laufende Entgelte

2.1.1 Gebühr für das Schmutzwasser
Benutzungsgebühr je Kubikmeter gewichtete Schmutz-
wassermenge einschließlich Abwasserabgabe auf                             1,95 EUR

2.1.2 Zusatzgebühr für Weinhandelsbetriebe
je angefangene 750 Liter zugekauften, verarbeiteten
oder gelagerten Wein oder Most auf                                                  2,07 EUR

2.2 Wiederkehrender Beitrag für das Schmutzwasser
je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen
für Vollgeschosse auf                                                                       0,04 EUR
 
2.3 Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser
je Quadratmeter mit Abflussbeiwerten vervielfachte
Grundstücksfläche (mögliche Abflussfläche) auf                                0,18 EUR

2.4 Unterhaltungskostenbeiträge für die Oberflächen-
entwässerung der Gemeindestraßen (einschließlich
Gehwege an klassifizierten Straßen)
je Quadratmeter entwässerte Flächen auf                                         0,31 EUR

Auf die einmaligen Beiträge gemäß Abs. 1 Nr. 1 werden Vorausleistungen bis zur Höhe des vor-aussichtlichen Beitrages erhoben.
Auf die laufenden Entgelte gemäß Abs. 1 Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.2 und 2.3 werden Vorausleistungen mit je einem Viertel der voraussichtlichen Jahresbeträge am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November erhoben.

§ 6

Im Haushaltsjahr 2007 kann bis zu einem Beamten und bis zu vier tariflich Beschäftigten Altersteilzeit bewilligt werden.


Zell (Mosel), den _______________
Verbandsgemeindeverwaltung

  (Siegel)

 Karl Heinz Simon
 Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Punkt 11
Mitteilungen /Anfragen
Punkt 11.1
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 29.11.2006 zu Randnum-mer 3 des Prüfungsberichtes (Übernahme von Verwaltungsgeschäften und ggfls. Per-sonal von der Stadt) folgendes mitgeteilt:

• „Im Hinblick auf die in Ihrer Äußerung enthaltenen Hinweise zur Aufgaben-wahrnehmung durch die Verbandsgemeindeverwaltung sowie die dargelegten örtlichen Besonderheiten in der Stadt Zell (Mosel) wird die Prüfungsfeststellung nicht weiterverfolgt.“