| Niederschrift VGR 20.12.2006 |
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Niederschrift Die Tagesordnung wird anschließend wie folgt abgewickelt: ÖFFENTLICHER TEIL
Punkt 1 Von den Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
Punkt 2 Die Verwaltung steht seit Jahren in engem Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßen und Ver-kehr in Cochem sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz mit dem Ziel, baldmöglichst eine Verbesserung des Ausbauzustandes der B 421 im Zeller Berg und damit eine Gesamtverbesserung der Anbin-dung der Verbandsgemeinde Zell an das überregionale Straßennetz zu erhalten. Im letzten Abstimmungsgespräch zu dieser Thematik im April d. J. wurde von den Vertretern des LSV Cochem darauf hingewiesen, dass eine Machbarkeitsstudie erstellt worden ist, wel-che zwischenzeitlich auch in einem Handlungskonzept mündete.
Herr Cornely und Herr Schneider geben dem Verbandsgemeinderat einen Überblick über den aktuellen Stand der Planung. Ein Ausbau soll durch Schaffung einer dritten Fahrspur in drei Teilbereichen des Zeller Berges erfolgen. Die Maßnahme gliedert sich dementsprechend in drei Bauabschnitte. Zur Zeit konzentriert sich die Planung auf den ersten Bauabschnitt im un-teren Streckenabschnitt des Zeller Berges. Die Anlegung einer dritten Fahrspur bedeutet, dass für eine Fahrtrichtung eine Überholmöglichkeit geschaffen wird. Zugleich ist ein Überho-len für die aus der Gegenrichtung kommenden Fahrzeuge nicht mehr möglich.
BESCHLUSS: Abstimmungsergebnis: einstimmig
Im Verlauf des Haushaltsjahres 2006 waren bzw. sind Mehrausgaben zu leisten, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen unabweisbar oder zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dringend erforderlich sind. Nach der Haushaltsplanung 2006 i. d. F. des 1. Nachtrages war der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Nach derzeitigem Stand werden die Mehrausgaben lt. Anlage wegen Haushaltsverbesserungen an anderer Stelle nicht zu einem Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt führen
BESCHLUSS: Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Schulleitung der Grund- und Regionalen Schule Blankenrath hat mit Schreiben vom 27.09.2006 gebeten, von Seiten des Schulträgers für das Schuljahr 2007/2008 beim Land die Einrichtung einer Ganztagsschule für die Grund- und Regionale Schule Blankenrath zu bean-tragen. Bei der Errichtungsentscheidung wird auch das Votum der Gesamtkonferenz (§ 27 Abs. 1 SchulG), der Klassensprecherversammlung (§ 33 Abs. 1 SchulG) und des örtlichen Personal-rates (§ 69 Abs. 2 LPersVG) berücksichtigt.
Sowohl die Gesamtkonferenz der Schule als auch der Schulelternbeirat haben in ihren Sit-zungen vom 25.09. bzw. 26.09.2006 bereits positiv für die Einrichtung einer Ganztagsschule am Schulstandort Blankenrath votiert; soweit noch nicht erfolgt, werden abschließende Ent-scheidungsfindungen derzeit vorgenommen.
Errichtungsvoraussetzung ist in erster Linie das schulische Bedürfnis. Es muss also nach-gewiesen werden, dass ein Bedürfnis für ein Ganztagsschulangebot an der jeweiligen Schule besteht. Während bei einer Befragung im Jahr 2001 die Zahl der Interessenten für eine Ganz-tagsbetreuung noch erheblich unter den notwendigen Anmeldezahlen lag, hat sich in den letz-ten Jahren verstärkt gezeigt, dass die Ganztagsschule am Schulstandort Blankenrath zuneh-mend nachgefragt wird. Bei einer nach den Sommerferien durchgeführten neuerlichen Eltern-befragung ergab sich folgendes Bild: Letztendlich wäre mit der beabsichtigten Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grund- und Regionalen Schule in Blankenrath ein weiterer bildungs- und familienpolitischer Schwerpunkt innerhalb der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) – und hier insbesondere auch im Sekundarbe-reich I - gesetzt, womit sich letztendlich ganz besonders die Schule erhofft, den gesellschaftli-chen Veränderungen (wesentlich mehr alleinerziehende Elternteile und darüber hinaus auch viel mehr verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche) verstärkt Rechnung tragen und auch positiv entgegen wirken zu können. Gleichzeitig sieht sie aber hierin auch eine realistische Chance, die Schülerzahlen in der Sekundarstufe ggf. wieder beleben zu können. Im Hinblick auf die Antragsfrist 02.11.2006 beim Ministerium wurde zur Vermeidung evtl. Nachteile in enger Abstimmung mit den Herren Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden die Eilentscheidung getroffen, dem Antrag der Schule zu folgen und bereits vor der offiziellen Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat einen Antrag auf Einrichtung einer Ganz-tagsschule für die Grund- und Regionale Schule zum Schuljahresbeginn 2007/08 zu stellen. Ein entsprechender Antrag wurde daher bereits formuliert und weiter geleitet.
BESCHLUSS: Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Amtszeit von Bürgermeister Karl Heinz Simon endet am 03. Mai 2008, so dass für die Zeit ab dem 04. Mai 2008 ein Nachfolger / eine Nachfolgerin gewählt werden muss. Nach § 53 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) ist der Nachfolger / die Nachfolgerin eines we-gen Ablaufs seiner Amtszeit ausscheidenden hauptamtlichen Bürgermeisters frühestens neun Monate, spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle zu wählen. Der Wahltag und der Tag einer eventuell erforderlich werdenden Stichwahl müssen jeweils ein Sonntag sein (§ 60 Abs. 2 Satz 1 Kommunal-Wahl-Gesetz (KWG)). Letztmöglicher Tag für eine eventuelle Stich-wahl wäre somit der 03. Februar 2008; erstmöglicher Tag für die Wahl wäre der 05. August 2007. Damit die Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber in die Lage versetzt werden, frühzeitig ihre Wahlvorbereitungen zu treffen, sollte in der Sitzung des Verbandsgemeindera-tes ein Vorschlag für den Wahltermin gemacht werden. Die Entscheidung über den Wahltag trifft gemäß § 60 Abs. 2 KWG die Aufsichtsbehörde, das ist die Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sie hat auch den Tag einer gegebenenfalls notwendig werdenden Stichwahl festzulegen. Bei dem 25. 11. 2007 als Wahltag könnte eine eventuell notwendige Stichwahl am 09. 12. 2007 durchgeführt werden. Stichwahlen haben binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufin-den. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2006 mit der Angelegenheit befasst und diese zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. Im Haushalt der Verbandsgemeinde für das Jahr 2007 sind die notwendigen Mittel zur Durch-führung der Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Zell vorzusehen.
BESCHLUSS:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Geschäftsführung der Mosellandtouristik GmbH hat den Wirtschaftsplan 2007 im Entwurf vorgelegt. Die Inhalte des Wirtschaftsplanes liegen dem Rat in umfassender Form vor. Abweichend von der im Gesellschaftsvertrag auf maximal 620.000 € vorgesehenen Höchst-grenze sollte dieser für 2007 auf 738.600 € angehoben werden. Die Veränderungen ergeben sich im Einzelnen insbesondere aus dem Vergleich der Wirtschaftspläne 2006 – 2007 auf Seite 4 der Sitzungsunterlagen. Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Zell hatte in der Sitzung am 06.11.2006 den Entwurf des Wirtschaftsplanes beraten, dem Entwurf zugestimmt, dem Vertreter der Ver-bandsgemeinde Zell im Aufsichtsrat ermächtigt, dem Entwurf seine Zustimmung zu geben und auch dem Verbandsgemeinderat empfohlen, dem Entwurf zuzustimmen. In Folge hat sich der Aufsichtsrat der Mosellandtouristik GmbH in seiner Sitzung am 06. 12. 2006 mit der Angelegenheit befasst und dem Wirtschaftsplan zugestimmt.Gleichzeitig wurde für folgende Positionen ein Sperrvermerk beschlossen. Produkt 1: Prospektwerbung
Produkt 3: Verkauf touristischer Leistungen Veranstalterkooperationen 5.000 € Produkt 5: PR & Öffentlichkeitsarbeit
Produkt 6 Marketing
Produkt 7 Projektmarketing
Produkt 10 Naturlaub Gesamte Projektkosten 13.500 €
Gesamtsumme (mit Sperrvermerk) 120.000 € Die Geschäftsführung wurde in dieser Sitzung beauftragt, ein schriftliches Abstimmungsver-fahren unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates mit dem Ziel der einvernehmlichen Aufhebung des Sperrvermerkes einzuleiten. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Aufhe-bung des Sperrvermerkes zuzustimmen. Im Haushaltsplan 2007 der Verbandsgemeinde Zell sind bei der Haushaltsstelle 790.7150 entsprechende Mittel als Finanzierungsanteil einzuplanen.
BESCHLUSS: Abstimmungsergebnis: einstimmig
BESCHLUSS: Abstimmungsergebnis: einstimmig.
BESCHLUSS:
1. Im Erfolgsplan
2. Im Vermögensplan 3. den Gesamtbetrag der Kredite mit 360.000 EUR 4. den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 2.000.000 EUR Gleichzeitig stimmt der Verbandsgemeinderat der Stellenübersicht und dem Investitionspro-gramm des Eigenbetriebes zu. Der Verbandsgemeinderat spricht sich außerdem dafür aus, im Vorfeld der geplanten Erwei-terung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf um zwei Klärschlammspeicher eine Kosten-Nutzen-Analyse durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
BESCHLUSS: Abstimmungsergebnis: einstimmig
BESCHLUSS: Damit beschließt der Verbandsgemeinderat folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007:
der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), Landkreis Cochem-Zell, vom _______________
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am _______________ folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell in Cochem als Aufsichtsbehörde vom _______________ hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 0 7
wird im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 165.000 EUR
Für den Eigenbetrieb Abwasserwerk werden im Wirtschaftsplan festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 360.000 EUR § 4
Die von den verbandsangehörigen Gemeinden zu entrichtende Verbandsgemeindeumlage beträgt im Haushaltsjahr 2007
Nachrichtlich: § 5 Die Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung werden für alle verbandsangehörigen Gemeinden einheitlich wie folgt festgesetzt: 1. Einmalige Entgelte
1.1 Einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung
1.1.1 Einmaliger Beitrag für das Schmutzwasser
1.1.2 Einmaliger Beitrag für das Oberflächenwasser
1.2 Einmalige Beiträge für die Erneuerung der Flächenkanalisation
1.2.1 Erneuerungsbeitrag für das Schmutzwasser
1.2.2 Erneuerungsbeitrag für das Niederschlagswasser 2. Laufende Entgelte
2.1.1 Gebühr für das Schmutzwasser
2.1.2 Zusatzgebühr für Weinhandelsbetriebe
2.2 Wiederkehrender Beitrag für das Schmutzwasser
2.4 Unterhaltungskostenbeiträge für die Oberflächen-
Auf die einmaligen Beiträge gemäß Abs. 1 Nr. 1 werden Vorausleistungen bis zur Höhe des vor-aussichtlichen Beitrages erhoben. § 6 Im Haushaltsjahr 2007 kann bis zu einem Beamten und bis zu vier tariflich Beschäftigten Altersteilzeit bewilligt werden.
(Siegel)
Karl Heinz Simon Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 29.11.2006 zu Randnum-mer 3 des Prüfungsberichtes (Übernahme von Verwaltungsgeschäften und ggfls. Per-sonal von der Stadt) folgendes mitgeteilt: • „Im Hinblick auf die in Ihrer Äußerung enthaltenen Hinweise zur Aufgaben-wahrnehmung durch die Verbandsgemeindeverwaltung sowie die dargelegten örtlichen Besonderheiten in der Stadt Zell (Mosel) wird die Prüfungsfeststellung nicht weiterverfolgt.“
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