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Der Hunsrück

Bildung

Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026


Sehr geehrte Eltern,

um im kommenden Schuljahr 2025/2026 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss hierfür ein entsprechender Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden. Die Anträge müssen Sie bis spätestens zum 17.03.2025 stellen. Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen.

Nur wer die Antragsfrist einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zum Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen. Den Antrag können Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unter www.zell-mosel.de/buergerservice-rathaus/formulare-der-verwaltung im Bereich Sachgebiet 1.3 herunterladen.

Wichtiger Hinweis: In jedem Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragsstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.

Sollten Sie noch weitere Informationen zur Schulbuchausleihe benötigen, so stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 06542 701-22 bzw. 06542 701-23 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulträger