Corona

Maskenpflicht innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung


Die Maskenpflicht gilt auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Eine Mund-Nasenbedeckung muss darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr getragen werden, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum nicht nur vorübergehend begegnen. Auch geimpfte und genesene Personen sind nicht von der Maskenpflicht befreit.

Weitergehende Informationen finden Sie unter corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ Menüpunkt: Maskenpflicht