Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Doppelnamen


Gibt es noch Doppelnamen?

Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.

Dies gilt nicht, wenn der Geburtsname aus mehreren Namen besteht.

Besteht der Name der Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.

Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird (z.B. Name mit früherer Adelsbezeichnung), gilt als Einzelname.

Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden.

Die Hinzufügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Von diesem Recht kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte oder der Ehegatte, dessen Ehe aufgehoben ist, Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.

Der hinzugefügte Namensteil kann - ohne zeitliche Begrenzung - wieder abgelegt werden, dann ist aber eine erneute Hinzufügung dieses Namens nicht mehr möglich.