Informationen zu den Kommunal- und Europawahlen
Wahlergebnisse der Kommunal- und Europawahlen 2024
Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
Die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl endet am Freitag, den 07.06.2024 um 18 Uhr. Anträge können persönlich während der allgemeinen Geschäftszeiten (am Freitag, den 07.06.2024 zusätzlich bis 18 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstr. 69, oder schriftlich mittels ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch im Internet elektronisch unter www.zell-mosel.de beantragt werden.
Nach Freitag, den 07.06.2024, 18 Uhr, werden Wahlscheine nur dann noch erteilt, wenn die antragstellende Person durch ärztliches Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die es ihr nicht ermöglicht, das Wahllokal aufzusuchen. Für diese Fälle ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstr. 69, in Zell das Einwohnermeldeamt am Samstag, den 08.06.2024 von 11 bis 12 Uhr sowie am Sonntag, den 09.06.2024 von 12 bis 15 Uhr geöffnet.
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
In diesen Tagen werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 zugesandt. Wenn Sie an den Wahlen per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.