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Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis
Richten Sie als Verein oder Person eine öffentliche Veranstaltung aus, wie z. B. ein Sommerfest, ein Vereinsfest, eine Sportwoche oder ähnliches und schenken dabei alkoholische Getränke zum Verzehr gegen Entgelt aus?
Dann beantragen
Sie die dafür gesetzlich vorgeschriebene vorübergehende Erlaubnis (Gestattung
nach § 12 Gaststättengesetz) jetzt einfach und schnell über das Bürgerportal
Cochem-Zell. Auf der Internetseite
den Begriff „Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis“ eingeben, Wohnort ergänzen und Sie erhalten alle wichtigen Informationen sowie einen Link zum Online-Antrag. Hier müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und die erforderlichen Angaben zu Ihrer Veranstaltung eintragen und die Daten absenden. Nach der Bearbeitung bei uns im Hause erhalten Sie Ihre Genehmigung einfach und schnell über Ihren E-Mail-Account. Wir freuen uns auf Ihren Antrag. |