⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Fahrzeugzulassung / Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)LeistungsbeschreibungAußerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde
Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierfür bietet die Kreisverwaltung / Stadtverwaltung auf ihrer Homepage einen weiterführenden Link an.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Hier können Sie die Online-Abmeldung bzw. die Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter, im selben Zulassungsbezirk vornehmen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Außerbetriebsetzung durch einen Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Gebühr: 6,90 € Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks: (Nr. 224.1 Ge-bOSt) Gebühr: 5,70 € Außerbetriebsetzung Internetbasiert (Nr. 224.2 Ge-bOSt) Gebühr: 5,10 € Entgegennahme eines Verwertungsnachweises nach § 15 FZV gleichzeitig mit der Außerbetriebsetzung: (Nr. 224.3 GebOSt) Gebühr: 10,20 € Entgegennahme eines Verwertungsnachweises nach § 15 FZV zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Außerbetriebsetzung (Nr. 224.4 GebOSt)
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Die Gebühren betragen bei einer Außerbetriebsetzung 7,80 Euro. Welche Fristen muss ich beachten?Rückfahrten von der Zulassungsbehörde Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist. Kennzeichenreservierung Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen. Wiederzulassung Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |