⇑ / Wohnen und Verbrauchen / Finanzielle und sonstige Hilfen / Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ErmäßigungLeistungsbeschreibungWenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83. VerfahrensablaufDie Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden. VoraussetzungenSie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen. Welche Unterlagen werden benötigt?Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden. Welche Gebühren fallen an?Antragsverfahren und Prüfung: keine Welche Fristen muss ich beachten?Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden. Die Dauer richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises. RechtsgrundlageAnträge / FormulareWas sollte ich noch wissen?Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II, Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks. BemerkungenDer Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |