Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zell-mosel.de veröffentlichten Website der Verbandsgemeinde Zell (Mosel).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Rheinland-Pfalz (ÜBIT) zuletzt im Juni 2024 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Prüfung auf Barrierefreiheit (Prüfbericht vom 04.07.2024).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:
Textgröße
Mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) können Sie den Text vergrößern, mit STRG und - wird der Text wieder kleiner.
Bilder passen sich automatisch an.
Vorlesen lassen

Mit dem Vorlese-Knopf rechts oben kann man sich die jeweiligen Seiten vorlesen lassen.
Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü auch mit der Tab-Taste bedienen.
Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter.
Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie ENTER.
Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation

Unterhalb des Menüs / des Bildes oben links können Sie auch auf jeder Seite
über die sogenannten „Breadcrumbs“ (deutsch: Brotkrumen) sehen,
wo Sie sich befinden.
Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Leichte Sprache
Wir erklären den Aufbau unserer Internet-Seiten in Leichter Sprache.
Die einzelnen Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache übersetzt.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken haben einen Alternativtext bzw. Untertitel.
Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten.
Eingeschränkte Nutzbarkeit ohne Farben (Kontraste)
Die Nutzbarkeit unserer Seiten in schwarz-weiß ist an manchen Stellen eingeschränkt.
Eingeschränkte Vergrößerungsmöglichkeiten
Die Ansicht unserer Internetseiten lässt sich mit den Tasten STRG und + vergrößern, was zu einer Text- und Bildvergrößerung führt.
Eine davon unabhängige Vergrößerung von Zeilenabständen ist jedoch nicht möglich.
Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Leider können nicht alle Elemente auf unserer Internet-Seite vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir auf Internetseiten verlinken, auf deren Barrierefreiheit und freie Zugänglichkeit wir keinen Einfluss haben.
Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie auch unser Kontaktformular "Barriere melden" auf den jeweiligen Seiten im Footer verwenden oder Sie wenden sich auf dem Postweg an:
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.02.2021 erstellt und zuletzt am 01.08.2024 aktualisiert.
