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Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsstelle in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In Verbandsgemeinden wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. (§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung). Eine vergleichbare Maßnahme kommt vor allem die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht.

In der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) wurde Frau Sabrina Ahnen am 01.03.2020 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ernannt. Die Funktion der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten wird weiterhin von Frau Klaudia Morsch, Leiterin des Bürgermeisterbüros, wahrgenommen.


Aufgaben der Gleichstellungsstelle

Die Aufgaben der Beschäftigten der Gleichstellungsstellen nach Gemeindeordnung und der Landkreisordnung sind:

  • Im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde und Landkreise, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.
  • Förderung des Bewußtseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in Bereichen, die die Angelegenheiten der Gemeinden und Landkreise betreffen.
  • Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungstellen, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, sowie für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes , der anderen Länder und des Bundes.


Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin:

Keine Mitarbeitende gefunden.