Verbandsgemeinde

Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Darstellung Zeller Land (Hunsrück und Mosel) als Puzzle in Verbindung mit dem Wappen der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Verbandsgemeinden sind nach § 64 Abs. 1 GemO RLP aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Als Gebietskörperschaft hat die Verbandsgemeinde somit die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise.

Das den Gemeinden in Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 2 LV garantierte Selbstverwaltungsrecht gilt insofern auch für die Verbandsgemeinde im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenbereichs. In § 64 Abs. 1 Satz 2 GemO RLP heißt es: "Sie (Verbandsgemeinden) erfüllen neben den Ortsgemeinden öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der folgenden Bestimmungen. Sie verwalten ihre Angelegenheiten selbst unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze" (Selbstverwaltungsgarantie).

Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) besteht aus der Stadt Zell (Mosel) und den Ortsgemeinden Alf Altlay, Altstrimmig, Blankenrath, Briedel, Bullay, Forst, Grenderich, Haserich, Hesweiler, Liesenich, Mittelstrimmig, Moritzheim, Neef, Panzweiler, Peterswald-Löffelscheid, Pünderich, Reidenhausen, Schauren, Sosberg, St. Aldegund, Tellig und Walhausen mit einer Einwohnerzahl von rd. 16.000 Einwohnern.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender in den Ratsgremien mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser wählt einen eigenen Vorsitzenden; in der Wahlperiode 2019 bis 2024 ist dies Herr Christian Simon.

Gleichzeitig ist der Bürgermeister Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung, Vorgesetzter und Dienstvorge-setzter aller bei der Verbandsgemeinde Beschäftigten. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde führt die Bezeichnung „Bürgermeister", während der Bürgermeister der Stadt bzw. der Ortsgemeinde die Bezeichnung „Stadt- bzw. Ortsbürgermeister" führt.

Im Gegensatz zur Allzuständigkeit der Ortsgemeinden nehmen die Verbandsgemeinden in eigener Zustän-digkeit nur die ihnen ausdrücklich übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben war.

Hierzu gehören die Aufgaben, die ihnen nach dem Schulgesetz übertragen wurden. Danach sind die Ver-bandsgemeinden die Träger der Grundschulen. Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) ist damit Träger der Grundschulen in Alf, Blankenrath, Bullay, Mittelstrimmig, Pünderich und Zell (Mosel).

Ergänzt wird die Schulträgerschaft durch die alleine Finanzierung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen. Derzeit besteht an den Grundschulen in Blankenrath und Zell (Mosel) auch eine Ganztagsschule. Ein Schul-kindergarten besteht an der Grundschule in Bullay.

Betreuende Grundschulen werden in Alf, Bullay, Mittelstrimmig, Pünderich und Zell (Mosel) betrieben. Somit ist an allen Grundschulstandorten über die Verbandsgemeinde durch die Ganztagsschule oder eine Betreuende Grundschule ein über den eigentlichen Schulunterricht hinausgehendes Betreuungsangebot bis 16:00 Uhr vorhanden.

Eine weitere, wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinden ist der Brand- und Katastrophenschutz einschl. des Hochwasserschutzes. Träger der Feuerwehr ist somit die Verbandsgemeinde. Wenn auch in jeder Gemeinde (außer in Walhausen – gehört zum Ausrückebereich Blankenrath – und in Altstrimmig und Mittelstrimmig – bilden die gemeinsame Feuerwehr Strimmig) im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) eine selbstän-dige Freiwillige Feuerwehr besteht, so fallen diese in die Zuständigkeit und in die Verantwortung der Ver-bandsgemeinde. Als Vorgesetzer ernennt und entlässt der Bürgermeister die Führungskräfte der Feuerwehr. Er ist auch Einsatzleiter nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

Die Unterhaltung und der Bau von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen sind weitere Aufgaben der Verbandsgemeinden. Hierzu gehören auch die Freizeitbäder. Insofern ist die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Träger des Erlebnisbades in Zell (Mosel). Das Bad ist eine öffentliche Einrichtung, die aufgrund der Planung, nach Umfang und Ausstattung nicht nur für die Benutzung durch die Einwohner der Gemeinde des Standortes, sondern auch für die Mehrheit der übrigen Gemeinden innerhalb einer Verbandsgemeinde bestimmt und geeignet ist.

Soweit nicht freie gemeinnützige Träger überörtliche Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Alterspflege errichten, ist für deren Bau und Unterhaltung ebenfalls die Verbandsgemeinde zuständig. Im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gibt es entsprechende Einrichtungen von gemein-nützigen Trägern wie z.B. das Ambulante Hilfe Zentrum der Caritas in Zell (Mosel).

Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Verbandsge-meinden, während für die Abfallbeseitigung der Landkreis zuständig ist. Der Aufgabenbereich Wasserver-sorgung wurde vertraglich den Kreiswerken Cochem-Zell übertragen. Die Abwasserbeseitigung wird bei der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführt. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter des bei der Abwasserbe-seitigung beschäftigten Personals.

Weitere Aufgaben sind der Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung.

Gem. § 67 Abs. 2 GemO RLP hat der Gesetzgeber von der Ermächtigung des § 203 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht, indem er den Verbandsgemeinden die Flächennutzungsplanung übertragen hat. Dennoch sind die Gemeinden Träger der eigentlichen umfassenden Planungshoheit. Den Verbandsgemeinden ist lediglich die Befugnis verliehen, einen ganz bestimmten Teil der Planungshoheit anstelle der Ortsgemeinden – für diese – auszuüben.

Soweit es im öffentlichen Interesse ist, kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen. Die Übernahme setzt jedoch voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Gemeinden zustimmen und in den zustimmenden Gemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt.

Solche auf die Verbandsgemeinde übertragenen Aufgaben sind z.B. die Beschäftigung der Waldarbeiter und deren Einsatz in den Forstbetrieben der Gemeinden oder die Betriebsträgerschaft über die beiden kommu-nalen Kindertagesstätten in Blankenrath sowie die Kindertagesstätten Mittelstrimmig und Peterswald-Löffelscheid.

Tätig ist die Verbandsgemeinde auch im Bereich der überörtlichen Jugendarbeit, der Seniorenarbeit sowie in der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Darüber hinaus nimmt die Verbandsgemeinde auch Aufgaben des überörtlichen Tourismus wahr, betreibt gemeinsam mit der Stadt Zell (Mosel) die Tourist-Information Zeller Land (Rechtsträger ist die Zeller Land Tourismus GmbH) und ist ferner beteiligt an der Mosellandtouristik GmbH und der Hunsrück-Touristik GmbH.

Im Jahr 2011 haben die Gemeinden der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) auch die Aufgabe "Breitbandver-sorgung" übertragen. Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) hat daraufhin gemeinsam mit dem Landkreis Cochem-Zell, den weiteren Verbandsgemeinden im Landkreis sowie mehreren Unternehmen der freien Wirtschaft die "Breitband-Infrastrukturgesellschaft Cochem-Zell mbH" gegründet. Diese Gesellschaft hat sich das Ziel gesetzt, alle Gemeinden im Landkreis mit Glasfaserkabeln auszustatten und somit die Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe mit schnellem Internet zu versorgen.

Es ist aber auch möglich, dass eine einzelne Gemeinde eine eigene Selbstverwaltungsangelegenheit auf die Verbandsgemeinde überträgt, sofern der Gemeinderat einen solchen Beschluss fasst und der Verbandsge-meinderat zustimmt. In diesem Fall müsste jedoch zur Finanzierung der Aufgabe eine Sonderumlage von dieser Gemeinde erhoben werden. 

Daneben nehmen die Verbandsgemeinden auch eine Vielzahl von Auftragsangelegenheiten wahr, werden also "im Auftrage" des Landes tätig. Hierzu gehören z.B. ordnungsbehördliche Maßnahmen, Gewerberecht, Personenstandswesen, Namensrecht, Einwohnermelde- und Passwesen, KFZ-Zulassung, Straßenverkehrs-behörde, Wahlen, Statistiken, soziale Angelegenheiten - z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsun-fähigkeit, Rentenanträge sowie die Betreuung von Asylbewerbern.

Im Jahr 2013  haben einzelne Gemeinden aus dem Hunsrückbereich der Verbandsgemeinde auch die Wahr-nehmung der Aufgabe "Bau von Radwegen" übertragen. Daher werden bzw. wurden in 2014 die Radwege von Peterswald nach Löffelscheid, von Hesweiler nach Moritzheim und von Schauren nach Walhausen von der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gebaut.

Im Jahr 2019 ist die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für die Gemeinden auch als Gesellschafter der Kommu-nalen Holzvermarktungs-Organisation Hunsrück-Mittelrhein beigetreten.

Des Weiteren führt die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) die Verwaltungsgeschäfte der verbands-angehörigen Gemeinden und der Stadt Zell (Mosel) in deren Namen und in deren Auftrag aus. Hierzu zählen auch:

  • die Verwaltung der gemeindlichen Abgaben,
  • die Kassen- und Rechnungsgeschäfte einschl. der Kassenanordnungen,
  • die Vollstreckungsgeschäfte,
  • die Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit Ausnahme von Rechtsstreitigkeiten einer Gemeinde mit der Verbandsgemeinde oder zwischen zwei Gemeinden derselben Verbandsgemeinde.

Zur Führung der Verwaltungsgeschäfte der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zählen jedoch nicht:

  • die Wahrnehmung der Aufgaben des Stadt- bzw. Ortsbürgermeisters als Vertreter der Gemeinde nach außen und als Vorsitzender des Stadt- bzw. Gemeinderates,
  • die Ausfertigung von Satzungen,
  • die Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen.

Die Verbandsgemeinde ist bei der Führung gemeindlicher Verwaltungsgeschäfte an die Beschlüsse der Gemeinderäte bzw. des Stadtrates und an die Entscheidung des Stadt- bzw. Ortsbürgermeisters gebunden.