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Kläranlagen statt Kanal

Kläranlagen statt Kanal


Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell will das Abwasserproblem der wenigen, bisher noch nicht ans Netz angeschlossenen Einzelgebäude und Gehöfte lösen - und zwar überwiegend mit Minikläranlagen anstatt mit langen Kanalleitungen. Das Land unterstützt das Vorhaben finanziell.

Bürgermeister Simon: „Das Ziel heißt: Für 100 Prozent der Häuser und Gehöfte im Zeller Land eine moderne Abwasserbeseitigung herzustellen. Weit ist unser Abwasserwerk von diesem Ziel nicht entfernt. Wir haben bereits eine 99-prozentige Anschlussquote und sorgen derzeit dafür, dass auch die wenigen noch fehlenden Gehöfte dazukommen.“

„Mehrere biologische Kleinkläranlagen sind bereits im Bestand; weitere 45 Kleinkläranlagen sollen in diesem Jahr noch folgen. Wir sind dran", sagt Werkleiter Helmut Halbleib vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde, das seit 1975 bereits über 70 Millionen Euro in die Abwasserbeseitigung investiert hat.

Die Gehöfte, die weitab des vorhandenen Abwassernetzes in der Verbandsgemeinde Zell liegen, sollen nun in diesem Jahr Kleinkläranlagen erhalten. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Anschaffung dieser Minianlagen.

Dieser Tage ging bei der Verbandsgemeinde der erste Förderbescheid über 13.950 Euro ein, mit welchem rückwirkend auch die nach dem 01. Februar2005 errichteten Bestandsanlagen gefördert werden. Die Verbandsgemeinde wird diese Zuwendungen an die jeweiligen Bauherren, welche die Kosten getragen haben, weiterleiten.

"Die Kosten einer solchen Anlage inklusive der erforderlicher Erdarbeiten liegen bei etwa 8.000 – 10.000 Euro (je nach Lage, Größe und Art der Anlage)", sagt Halbleib. „Die Förderung für diese Bestandsanlagen erfolgt in Form einer Festbetragsförderung. Für Kleinkläranlagen (KKA) mit einer Ausbaugröße bis 4 Einwohnerwerten (EW) wurde ein Festbetrag von 2.500 EUR festgelegt. Sofern eine KKA mit einer Ausbaugröße von mehr als 4 EW errichtet wurde, wird der Festbetrag um einen zusätzlichen Betrag von 350 EUR für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner erhöht. Mithin erhalten die Betreiber für den Bau Ihrer KKA einen Zuschuss von rund 30 % der Investitionskosten.“ "Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Abwasserwerk wird der Betreiber verpflichtet, die KKA zu betreiben und zu unterhalten. Hierzu gehört neben der jährlichen Wartung auch die regelmäßige Überwachung der Reinigungsleistung durch einen fachkundigen Unternehmer. Die  Überwachungsergebnisse sind dem Abwasserwerk jährlich vorzulegen. Aufgabe des Abwasserwerks ist dann lediglich die Entsorgung des anfallenden Fäkalschlammes und die Kontrolle der Überwachungsergebnisse“, sagt Halbleib.

„Für die im Zeller Land noch in diesem Jahr vorgesehenen 45 Kleinkläranlagen sind weitere Landeszuschüsse in Höhe von rund 164.000 Euro beantragt. Auch diese Zuschüsse werden nach Bewilligung und Auszahlung von uns direkt an die privaten Bauherren ausgezahlt.“

Grundlage hierfür sind privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Abwasserwerk, in denen sich die Eigentümer zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen zur Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers verpflichtet haben. Der Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen in Privatregie ist auch nach Auffassung des Landes Rheinland-Pfalz eine wirtschaftliche Alternative zum kostenintensiven, leitungsgebundenen Anschluss von Außenbereichsanwesen.

Bürgermeister Karl Heinz Simon und VG-Werkleiter Helmut Halbleib dazu: „Diese Entsorgungsvariante soll auch zu vertretbaren Entgelten für die Abwasserbeseitigung im gesamten Entsorgungsgebiet, also der gesamten Verbandsgemeinde, beitragen. Die rückwirkend gewährte Förderung trägt der besonderen Situation der Abwasserbeseitigung in ländlichen Landesteilen Rechnung. Der Landesregierung gebührt mit der beschlossenen Neuausrichtung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft ein besonderer Dank.“