Abholung von Personalausweisen und Reisepässen/-ausweisen
Personalausweise, die bis zum 28.03.2025, und Reisepässe/-ausweise, die bis zum 31.03.2025 beantragt worden sind, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) abgeholt werden. Bitte bringen sie ggf. Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst nach Erhalt des PIN-Briefes (gilt nur für Antragsteller ab 16 Jahren) bei uns abholen können. Der PIN-Brief wird Ihnen von der Bundesdruckerei nach Hause übersandt.
Falls Sie für die Abholung eine andere Person bevollmächtigen möchten, geben Sie bitte dieser die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, die Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde, mit.