- Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG kann wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange beantragt werden.
Weite Informationen über die genannten Übermittlungssperren und Auskunftssperren erteilt Ihnen gerne Ihre Meldebehörde, Zimmer 1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Telefon 06542/701-29 / 30.
Wir bitten von einer erneuten Auskunfts-/ und Übermittlungssperre abzusehen, wenn Sie diese bereits in den letzten Jahren Ihrem Einwohnermeldeamt mitgeteilt haben.
Zell (Mosel), den 14.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister