Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Einwohnermeldeamt

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)


  • Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG kann wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange beantragt werden.

Weite Informationen über die genannten Übermittlungssperren und Auskunftssperren erteilt Ihnen gerne Ihre Meldebehörde, Zimmer EG 11 / EG 12 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Telefon 06542 701-130 / -133.

Wir bitten von einer erneuten Auskunfts-/ und Übermittlungssperre abzusehen, wenn Sie diese bereits in den letzten Jahren Ihrem Einwohnermeldeamt mitgeteilt haben.

Zell (Mosel), im März 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister