Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Meldefristen bei der Meldebehörde

Meldefristen bei der Meldebehörde

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Auch wer innerhalb der Ortsgemeinden oder der Stadt Zell (Mosel) umzieht, muss sich ummelden.

Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015 muss bei einer An- oder Ummeldung in eine Mietwohnung eine Wohnungsgeber- oder Vermieterbescheinigung vorgelegt werden.

Eine Abmeldung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht mehr erforderlich. Sollte der Wohnsitz allerdings ins Ausland verlegt werden, muss eine Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nach dem Bundesmeldegesetz die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.