Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

LANDESAMT FÜR STEUERN

Grundsteuer: Frist bis 31. Januar 2023 verlängert

Nicht bis zum Fristende warten

Da zum Ende der Frist mit einem deutlich erhöhten Informationsbedarf zu rechnen ist, sollte mit der Erklärung nicht bis zum Ende dieser Frist gewartet und sich bei Fragen frühzeitig ans Finanzamt gewendet werden.

Viele Hilfen hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung bereits vorab zur Verfügung gestellt, insbesondere in

  • Informationsschreiben und Ausfüllhilfen (diese wurden den Eigentümern zwischen Mai und August zugesendet) sowie
  • umfangreichen Informationen auf der Steuerverwaltungs-Homepage, z.B. Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform (FAQ), Klickanleitungen zur ELSTER-Registrierung und zum Ausfüllen der Erklärungen u.v.m. (unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer).

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, können diese u.a. über das auf den Internetseiten des Finanzamts aufrufbare Kontaktformular elektronisch übermittelt werden. Dabei sollte an die Angabe des Aktenzeichens und der Kontaktdaten gedacht werden.

Für telefonische Anfragen beim Finanzamt wird gebeten, nur die in den Informationsschreiben zur Grundsteuerreform angegebenen Telefonnummern zu verwenden, um direkt mit den richtigen Ansprechpartnern verbunden zu werden. Für persönliche Vorsprachen können die Service-Center der Finanzämter ohne Terminvereinbarung montags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr aufgesucht werden.

Die Erklärungen müssen nach dem Gesetz elektronisch übermittelt werden. Dies kann kostenfrei über „ELSTER“ (www.elster.de) erfolgen.

Personen, die hierzu keine Möglichkeit haben, können in den Finanzämtern Papiervordrucke erhalten. Hilfe gibt es für diese Personen in den Finanzämtern auch durch Checklisten, Mustererklärungen und weitere Broschüren.