Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Ordnungswidrigkeiten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:

    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
    • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
    • Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)

    Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

    Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende