Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Wunschkennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei man die Möglichkeit hat, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern. So kann man das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges grundsätzlich auch auf das neue Fahrzeug übernehmen.

    Das Wunschkennzeichen kann man auch Online aussuchen.

    Man erhält eine Bestätigung, die man ausdrucken und beim tätigen der Kraftfahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde vorzeigen oder auch direkt beim Schilderhersteller vorlegen kann, damit dort die Prägung der amtlichen Kennzeichen, vor dem Gang zur Zulassungsstelle, bereits vollzogen werden kann. Das Kennzeichen wird zunächst für einen Zeitraum von 360 Tagen reserviert.

    Mit der Bestätigung kann man die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die direkte unmittelbare Fahrt zur Zulassungsstelle innerhalb des Landkreises Cochem-Zell oder eines angrenzenden Landkreises nutzen. Für Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung kann die Bestätigung ebenfalls genutzt werden. Für andere Fahrten darf man die ungestempelten Kennzeichen nicht benutzen. Diese Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein und eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) muss zugeteilt sein. Diese eVB-Nummer muss anlässlich ordnungsbehördlicher Kontrollen angegeben werden, damit die Ordnungskräfte in der Lage sind, die Zulässigkeit der Fahrt mit den ungestempelten Kennzeichen festzustellen.

    Für sein Kennzeichen kann man Buchstaben und Zahlen jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, die momentan frei sind. Ausgenommen sind lediglich Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Kennzeichenkombinationen bestehen aus mindestens 3 und maximal 4 Zeichen, wobei auch hier das "COC" oder "ZEL" nicht mitgerechnet wird. Kombinationen mit weniger als 3 Zeichen, zum Beispiel COC-A 1 oder ZEL-A 2 können nicht reserviert werden. Ausgenommen von der Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, u. SS.

    Die Reservierungsbestätigung ist auszudrucken und zur Zulassung des Fahrzeuges mitzubringen. Nur so kann der Kennzeichenwunsch erfüllt werden.

    Man kann die Wunschkennzeichen schon vor der Zulassung kaufen. Man erhält die Kennzeichen bei den ortansässigen Schilderherstellern.

    Es ist zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht. Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen, die jemand anderes vorgenommen und anschließend verkauft beziehungsweise versteigert hat.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 € erhoben. Wird das Kennzeichen vorab online oder telefonisch reserviert, erhöht sich die Gebühr um 2,60 €. Die Zahlung erfolgt zusammen mit den anderen Zulassungsgebühren bei der Fahrzeugzulassung.

    Die Wunschkennzeichengebühr wird auch bei einer erneuten Zuteilung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug des gleichen Halters erhoben.

  • Anträge / Formulare


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