Der Hunsrück

Ordnungsamt

Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit


Wann Rasenmäher betrieben werden dürfen regelt das Landes-Immissionsschutzgesetz.

Hiernach dürfen Rasenmäher in Wohngebieten werktags nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Rasentrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.

Bei Störungen empfiehlt es sich den Verursacher auf die Betriebszeiten hinzuweisen und auf die Zuwiderhandlung aufmerksam zu machen. Bei anhaltenden Verstößen setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) in Verbindung.

Zell (Mosel), den 24.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister