Der Hunsrück

Verbandsgemeindekasse

Öffentliche Zahlungsaufforderung


Zum vorgenannten Termin werden fällig:

  1. Gewerbesteuervorauszahlung für 3. Vierteljahr 2023
  2. Grundsteuer, Gebühren und Beiträge nach dem Abgabenbescheid
  3. Schmutzwassergebühren und wiederkehrende Beiträge für Oberflächenentwässerung und Schmutzwasser nach dem Jahresgebührenbescheid 2022 und Vorauszahlung für 2023

Die Abgabepflichtigen werden gebeten, die Beträge so rechtzeitig zu überweisen, dass sie am Fälligkeitstag auf den Konten der Verbandsgemeindekasse Zell (Mosel) gutgeschrieben sind.

Falls Sie uns bereits eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, werden die entsprechenden Angaben am Termin abgebucht.

Sollte einmal eine Unklarheit oder Unstimmigkeit bestehen, so rufen Sie uns bitte an und lassen Sie die Abbuchung aus Kostengründen nicht zurückgehen.

Sind bis zum vorgenannten Zahlungstermin auch noch andere Steuerbeträge fällig, z. B. Gewerbesteuerabschlusszahlungen für frühere Jahre und Vorauszahlung für das Vorjahr (auch Anpassungsbetrag), wird um umgehende Zahlung gebeten. Das gleiche gilt für fällige Ausbau-, Erschließungs- und Kanalbaubeiträge bzw. angeforderte Teilbeträge auf diese Beiträge.

Nach dem Zahlungstermin werden die Rückstände kostenpflichtig gemahnt.

Sie brauchen auf die Fälligkeitstermine nicht mehr zu achten und sparen dabei auch noch Zeit und Geld, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen.

Der Vordruck für ein solches SEPA-Mandat können Sie bei uns anfordern oder sich von unserer Internetseite (www.zell-mosel.de) herunterladen.               

Zell (Mosel), 11. August 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Verbandsgemeindekasse