Der Hunsrück

Steuern

An alle Hundehalter!

An- und Abmeldung von Hunden

Gemäß § 3 Hundesteuersatzung sind Hunde grundsätzlich binnen 14 Tagen bei der jeweiligen Gemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) an- oder abzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird (§ 4 Abs. 1 Hundesteuersatzung)

Wir fordern daher alle Hundehalter auf, Hunde, die bisher nicht zur Zahlung von Hundesteuer an- bzw. abgemeldet wurden, unverzüglich bei der jeweiligen Gemeinde oder der Verbands-gemeindeverwaltung Zell (Mosel) an- oder abzumelden.

Wir weisen darauf hin, dass Hunde nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, rückwirkend über die 14-tägige Abmeldefrist hinaus, monatsgerecht abgemeldet werden können.

Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass Hunde auch bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Verbandsgemeindebezirkes umzumelden sind.

Steuerermäßigung und Steuerbefreiung:

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag die Möglichkeit einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gegeben ist.

Diese können jedoch erst ab dem auf die Antragsstellung folgenden Monat gewährt werden und sind zum Teil für jedes Kalenderjahr neu zu beantragen.

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung weg, ist dies vom Hundehalter ebenfalls binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Ordnungswidrigkeiten:

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Hundesteuersatzung Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden können.

Ferner möchten wir auch auf die nach § 90 Abgabenordnung bestehende Mitwirkungspflicht aufmerksam machen, wonach der Steuerpflichtige verpflichtet ist, die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.

Eine An-/Abmeldung kann im Bürgerportal (www.cochem-zell-online.de), durch Einreichung per Vordruck (www.zell-mosel.de) oder durch persönliche Vorsprache in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Für weitere Rückfragen stehen wir telefonisch unter der Telefonnummer 06542 701-36 und per E-Mail unter steuern@vg-zell.de zur Verfügung.

Jürgen Hoffmann
Bürgermeister