Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Einwohnermeldeamt

Abschaffung des Kinderreisepasses


Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue
Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis Ende 2023 beantragt werden.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden.

Diese Dokumente werden - anders als der Kinderreisepass - nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen drei und sechs Wochen.

Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist
ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Sollten Sie für Ihr Kind noch einen Kinderreisepass mit Gültigkeit von einem Jahr beantragen wollen, so vereinbaren Sie bitte einen Termin (online unter www.zell-mosel.de oder telefonisch unter 06542 701-0). 

Mitzubringen sind das Kind, der alte Kindereisepass oder die Geburtsurkunde, ein biometrisches Lichtbild des Kindes sowie das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (ggfs. Mit Sorgeerklärung).

Ihre Verbandsgemeinde Zell (Mosel)