Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgte im Jahr 2018 für alle Gemeinden die Umstellung der bisher jährlich zugesandten Abgabenbescheide auf dauerhaft gültige Steuerbescheide.
Diese sogenannten „Dauerbescheide“ beinhalten im Wesentlichen die Festsetzung der Hundesteuer, der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie von Abgaben, die gemeinsam mit Grundbesitzabgaben festgesetzt werden (z.B. Landwirtschaftskammerbeitrag und Weinbauabgaben).
Die jeweiligen Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sich Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen ergeben, die den Erlass eines geänderten Bescheids erforderlich machen. Nur in diesem Fall wird ein neuer Bescheid versandt, der ebenso bis zur nächstfolgenden Änderung gilt.
Die Höhe der Steuern ergibt sich aus dem entsprechenden Dauerbescheid. Die gesetzlichen Fälligkeitstermine sind der
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Die Steuerfestsetzung erfolgte ab 2019 erstmals durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), den „Zeller Land Nachrichten“ (online einsehbar unter www.zell-mosel.de).
Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, wird, sofern noch nicht geschehen, die Erteilung eines Lastschriftmandates empfohlen. Sie haben die Möglichkeit, dieses direkt online auszufüllen.
Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Daueraufträge sind hingegen ggf. vom Steuerpflichtigen eigenständig anzupassen.
Der aktuell gültige Bescheid sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Grundbesitz vermietet ist und der Bescheid als Grundlage für eine Nebenkostenabrechnung dient.
Ein Musterbescheid mit Erklärungen ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt.
Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen Frau Justen (Tel. 06542 701-58, j.justen@vg-zell.de), Frau Deisen (Tel. 06542 701-24, k.deisen@vg-zell.de) und Herr Weis (Tel. 06542 701-73, l.weis@vg-zell.de) gerne zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.
Verbandsgemeinde Zell (Mosel), November 2023