Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Umstellung der jährlichen Abgabenbescheide auf Dauerbescheide



Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) verschickte bislang zu Beginn eines jeden Jahres rund 9.000 Bescheide über die Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträge – oftmals mit über viele Jahre unveränderten Inhalten.

Mit Ausnahme der Stadt Zell (Mosel) und der Ortsgemeinde Briedel wurden in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Zell für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 erstmalig Doppelhaushalte beschlossen, sodass in den Haushaltssatzungen die maßgeblichen Steuerhebesätze verbindlich festgesetzt werden konnten.

Vor diesem Hintergrund und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt im Jahr 2018 für alle Gemeinden die Umstellung der bisher jährlich zugesandten Abgabenbescheide auf dauerhaft gültige Steuerbescheide.

Diese sogenannten „Dauerbescheide“ beinhalten somit im Wesentlichen die Festsetzung der Hundesteuer, der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie von Abgaben, die gemeinsam mit Grundbesitzabgaben festgesetzt werden (z. B. Landwirtschaftskammerbeitrag und Weinbauabgaben).

Die jeweiligen Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sich Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen ergeben, die den Erlass eines geänderten Bescheids erforderlich machen. Nur in diesem Fall wird ein neuer Bescheid versandt, der ebenso bis zur nächstfolgenden Änderung gilt.

Die Höhe der Steuern ergibt sich aus dem entsprechenden Dauerbescheid. Die gesetzlichen Fälligkeitstermine sind der

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Die Steuerfestsetzung erfolgt ab 2019 durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), den „Zeller Land Nachrichten“ (online einsehbar unter www.zell-mosel.de).

Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten, wird, sofern noch nicht geschehen, die Erteilung eines Lastschriftmandates empfohlen. Ein entsprechender Vordruck ist auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt.

Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Daueraufträge sind hingegen ggf. vom Steuerpflichtigen eigenständig anzupassen.

Der Bescheid 2018 sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Grundbesitz vermietet ist und der Bescheid als Grundlage für eine Nebenkostenabrechnung dient.

Ein Musterbescheid mit Erklärungen ist ebenfalls auf unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt. 

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen Frau Justen (Tel. 06542 701-58, j.justen@vg-zell.de), Frau Schweisel (Tel. 06542 701-24, t.schweisel@vg-zell.de) und Frau Jakoby (Tel. 06542 701-717, s.jakoby@vg-zell.de) gerne zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.

Verbandsgemeinde Zell (Mosel), 19.01.2018
Karl Heinz Simon, Bürgermeister