Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Wahlen

Öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028


Die von der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt Zell (Mosel) aufgestellte Liste über die Personen, die für die Wahl zur Schöffin bzw. zum Schöffen vorgeschlagen werden, liegt von Montag, dem 24. Juli 2023, bis einschließlich Montag, dem 31. Juli 2023 bei jeder Gemeindeverwaltung in der Wohnung der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters, bei der Stadtverwaltung Zell (Mosel) im Rathaus, Balduinstraße 44, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 15, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Offenlegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder die nach §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Zell (Mosel), 12. Juli 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister