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Bauleitplanverfahren
Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) durch die Änderung vom 24.06.2004 (EAG Bau) können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB bei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzend ektronische Informationstechnologien genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir für die nachfolgend aufgeführten Bauleitplanverfahren die Planunterlagen (z.B. Bebauungsplanentwurf, textliche Festsetzungen, Erläuterungen pp.) in das Internet eingestellt:
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