Die Mosel mit Blick auf den Stadtteil Merl

Wahlen

Allgemeinverfügung


Aufgrund § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 1 und 2 der Gefahrenabwehr-Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vom 22.11.2021 (GAV öffentliche Sicherheit und Ordnung) ergeht hiermit folgende

Allgemeine Erlaubnis zum Aufstellen, Ankleben, Anheften, Spannen von Plakaten, Werbeständern, Werbetafeln, Werbebannern auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen zur
Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024