Verbandsgemeinde Zell
Bekanntmachung d.Tages d.Wahl d.Bürgermeisters d.VG Zell u.über d.Einreichung v.Wahlvorschlägen PDF Drucken E-Mail

Bekanntmachung

des Tages der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) und

über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 25. November 2007, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 09.Dezember 2007 durchgeführt.

 

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) auf.

 

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen oder Vertreter des Wahlgebiets ( Verbandsgemeinde ), Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebiets (Verbandsgemeinde) einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängerinnen und Anhängern / Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tag vor der Wahl, das ist am 09.10.2007 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und die Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß § 24 Abs. 1 KWO nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

 

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 100 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.

Das gleiche gilt, wenn sich der bisherige hauptamtliche Bürgermeister bewirbt.

 

IV.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) -Stichwort -Bürgermeisterwahl- z. Hd. des Wahlleiters Herrn Alois Hansen, I. Beigeordneter, Corray 1, 56856 Zell (Mosel), eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 15. Oktober 2007, 18.00 Uhr,


V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbes sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell(Mosel), Zimmer 15, Corray 1, 56856 Zell (Mosel) gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei abgegeben.

 

Zell (Mosel), den 18. Juni 2007

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

 

Alois Hansen
I. Beigeordneter
als Wahlleiter

 
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